Mitteilung an die Elternschaft vom 17.02.2013

Schulkonferenz vom 14.02.2013


Liebe Eltern, liebe volljährige Schüler,

am 14.02.2013 hat eine Sitzung der Schulkonferenz mit folgender Tagesordnung stattgefunden.

Tagesordnung

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  2. Morgendlicher Unterrichtsbeginn
  3. Unterbringung der außerunterrichtlichen Aktivitäten im Zeitrahmen des Ganztags
  4. Projekt „Tutorien“
  5. Alkoholkonsum bei schulischen Veranstaltungen und Schulfahrten
  6. Projekttag der Religionslehre- und Philosophiekurse in der Stufe Q1
  7. Jungenförderung in der Mittelstufe: Gebirgswanderung
  8. Mitteilungen
  9. Sonstiges
In der Konferenz anwesend waren:
  • Lehrervertreter: Herr Dr. Trelenberg, Herr Hennemann, Herr Schreiber, Frau Schlager, Frau Heuer-Zachau, Herr Faust
  • Elternvertreter: Frau Winks-Schwarze, Frau Böhm, Herr Noisten, Herr Claßen, Frau Gosch, Frau Dux
  • Schülervertreter: Jan Rothöft, Johanna Schumann, Artur Mai, Valentino Schmied-Scorda, Julia Gato, Merve Usta
  • Gäste: Herr Fischotter (Stellvertretender Schulleiter), Frau Nitz (SV-Verbindungslehrerin), Herr Böse (SV-Verbindungslehrer), Herr Tinnefeld (Sportlehrer)
Die Beschlüsse, die gefasst wurden, werden nachfolgend aufgeführt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Das Protokoll der letzten Sitzung wird angenommen.

TOP 2: Morgendlicher Unterrichtsbeginn

Der morgendliche Unterrichtsbeginn soll in dem Zeitfenster 07.45 Uhr bis 07.55 Uhr liegen. Begründungen:
  • Ergebnis der Umfrage: Ein früherer Beginn als 7.45 Uhr und ein späterer Beginn als 7.55 Uhr werden nicht akzeptiert.
  • Die Ganztagspflichtzeit soll 15.00 Uhr nicht überschreiten.
  • Lernpsychologische Nachteile des zu frühen Beginns.

TOP 3: Unterbringung der außerunterrichtlichen Aktivitäten

Außerunterrichtliche Aktivitäten werden außerhalb der obligaten Unterrichtszeiten an den fünf Schultagen
  • vorzugsweise innerhalb des Zeitrahmens des Ganztages bis 15:45 Uhr oder aber
  • außerhalb des Zeitrahmens oder
  • bei erholendem Charakter auch in der Mittagspause untergebracht.
Terminkollisionen von (fakultativen) außerunterrichtlichen Angeboten müssen durch individuelle Prioritätensetzung (möglicherweise nach einer Beratung durch Lehrkräfte) aufgelöst werden.

Tutorien und Hausaufgabenbetreuung sind fakultative Angebote.

Vorrang vor außerunterrichtlichen Aktivitäten hat ergänzender Unterricht (MINT, Musikklassen-Unterricht, LRS-Förderung, ...)

TOP 4: Projekt „Tutorien"

Im Rahmen der Individuellen Förderung werden am Woeste-Gymnasium Schülertutorien nach dem von der Projektleitung vorgestellten Konzept als Bestandteil des Ganztagsangebots angeboten und durchgeführt.

http://www.woeste.org/schulprogramm/profilmerkmale/komm-mit/tutorien.html

TOP 5: Alkoholkonsum auf Schulfahrten

Bei Fahrten und Exkursionen in der Sekundarstufe II, bei denen alle Teilnehmer mindestens 16 Jahre alt sind, darf der Fahrtleiter in begründeten einzelnen Ausnahmefällen einen klar begrenzten Konsum unter Aufsicht erlauben, wenn
  • diese Ausnahmefälle vor der Fahrt abschließend im Programm dargestellt wurden,
  • vor der Fahrt die Zustimmung der Eltern eingeholt wurde und
  • der Alkoholkonsum nicht gegen die Gesetzgebung des Gastlandes verstößt.
Beispiel für Obergrenzen pro Person:
  • 0,5 l Bier
  • 2 Flaschen Biermischgetränk
  • 1 Schoppen Wein (0,2 l)

TOP 6: Projekttag der Religionslehre- und Philosophiekurse in der Stufe Q1

Der Antrag auf Genehmigung eines kursübergreifenden Projekttages wird angenommen.

TOP 7: Jungenförderung in der Mittelstufe: Projekt „Gebirgswanderung"

Die von den Lehrkräften Kai Hartel und Felix Tinnefeld ausgearbeitete Gebirgswanderung wird als Pilotprojekt der Jungenförderung im Jahr 2013 genehmigt.

TOP 8: Mitteilungen: Sanktionierung der Handy-Nutzung im Gebäude

Die Schulleitung stellt fest, dass die erzieherische Maßnahme einer Lehrperson, das Handy eines Schülers einzuziehen, der geltenden Rechtslage entspricht.
Eine neue Regelung zur Vorgehensweise bei Missachtung der Hausordnung, die auch die Eltern entlastet, wird vorgestellt.
Der Elternpflegschaft, dem Schülerrat und der Lehrerkonferenz wird aufgetragen, über diese Regelung und die pädagogische Aspekte der Handy-Nutzung zu beraten.

TOP 8: Mitteilungen: Sportplätze

Die Schulkonferenz beschließt, folgende Presseerklärung zu veröffentlichen:

Anlässlich der Haushaltsberatungen des Schulträgers stellt die Schulkonferenz des Woeste-Gymnasiums fest, dass für die Durchführung eines lehrplangemäßen Sportunterrichts zumindest die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene vorläufige Herrichtung der Außensportanlagen zwingend erforderlich ist.
Spätestens in fünf Jahren sollte eine umfassende Sanierung erfolgen, die sich an den Konzepten orientiert, die in den vergangenen beiden Jahren im Auftrag des Schulamts und in Absprache mit der Schulleitung erstellt wurden.
Die Schulkonferenz respektiert die für das Haushaltsjahr 2013 geplante finanzielle Schwerpunktsetzung der Stadt Hemer zugunsten der Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Neuordnung der Hemeraner Schullandschaft - und damit den Aufschub überfälliger Maßnahmen in der Bauunterhaltung am Gymnasium.
Die Grenzen des Verständnisses und der Toleranz würden jedoch eindeutig überschritten, falls die Gemeinschaftsaktion, in der die Elternschaften der Realschule, der Gesamtschule und des Gymnasiums im Sommer 2012 die Rodung der „Trümmerbrache“ mit der Entfernung von 35 Tonnen Bauschutt und 1,5 Tonnen Grünschnitt in Handarbeit begleiteten, im laufenden Haushaltsjahr keinen Ertrag hervorbringen sollte.

[Die Presseerklärung wurde am 16.02.2013 im → Internet-Auftritt der Schule veröffentlicht und der Presse zugesandt.]

TOP 9: Sonstiges

Die Schulleitung informiert über die Premiere des von den Schülerinnen Caroline Just und Katharina Klein gedrehten Kurzfilms „Schwelle“ zum Thema Inklusion.


Herzliche Grüße sendet
Ulrich Vielhauer.

Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium • Albert-Schweitzer-Straße 1 • 58675 Hemer • Telefon +49 2372 9491-60


Letzte Änderung: 17.02.2013