Mitteilung an die Elternschaft vom 09.09.2013

Beginn des Schuljahres 2013/14


Liebe Eltern,

das Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium ist bereits in das Schuljahr 2013/14 gestartet. Mit einer fröhlichen Einschulungsfeier sind am vergangenen Mittwoch 104 Schüler in die Stufe 5 eingetreten.

Anders als in den vergangenen Jahren erhalten die Fünftklässler gleich zu Beginn viel Fachunterricht, weil dieser bereits in der dritten Schulwoche (16.09.2013 - 20.09.2013) durch eine Projektwoche unterbrochen wird. In dieser Woche führen die Schüler der Stufe 5 jeweils ein Projekt in der Klassengemeinschaft durch, während alle älteren Schüler die Klassengemeinschaft verlassen, um sich klassenübergreifend einem Thema zu widmen.

Ebenfalls ihre Tätigkeit aufgenommen haben drei (vier) neue Lehrkräfte:
  • Frau Natascha Kreft ist nach einer Elternzeit vom Immanuel-Kant-Gymnasium an das Woeste-Gymnasium gewechselt. Sie unterrichtet die Fächer „Biologie“ und „Evangelische Religionslehre“ und behebt damit in diesen Fächern ein Versorgungsdefizit, das durch den Abschied von Frau Brigitte Müller-Holtermann und Herrn Jürgen Berthold hervorgerufen wurde.
  • Herr Heinz Remke ist von der Rodenberg-Schule in Menden (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) mit einem Deputat von 13 Wochenstunden an das Woeste-Gymnasium abgeordnet worden, um unsere Schule bei der Umsetzung des Inklusionsprojekts zu unterstützen.
  • Herr Daniel Hein befindet sich zwar nach dem Abschluss des Bachelor-Examens noch im Master-Studium, wird uns aber mit 10 Wochenstunden in seinen Studienfächern „Mathematik“ und „Informatik“ aushelfen.
  • Frau Nina Pürckhauer hat nun endgültig ihren Dienst als reguläre Lehrkraft mit den Unterrichtsfächern „Französisch“ und „Spanisch“ angetreten; sie hatte im vergangenen Halbjahr im Fach „Französisch“ die in Elternzeit befindliche Kollegin Nora Marques vertreten.

Projektwoche

Im vergangenen Schuljahr beschloss die Schulkonferenz, zu Beginn dieses neuen Schuljahres während der sogenannten Wanderwoche (16.09.2013 - 20.09.2013) mit den nicht verreisenden Schülern (Stufen 5, 7, 9, EF, Q1) eine Projektwoche durchzuführen. Diese Projektwoche steht unter dem Motto „Wir präsentieren uns“, weil ein Ziel der Projektarbeit in der Erstellung von Mini-Präsentationen besteht, die den ausgeflogenen Schülern nach ihrer Rückkehr am Freitag, dem 27.09.2013, in Form einer Revue in der Großen Aula präsentiert werden sollen.

Alle inhaltlichen Informationen zur Projektwoche finden sie in unserem Internet-Auftritt in der Rubrik „→ Projektwoche 2013“. Für Sie als Eltern ist zusätzlich wichtig zu wissen, dass für die Schüler folgende allgemeine Kernzeiten festgelegt worden sind:

Montag
08:00 - 15:00
inkl. Mittagspause
Dienstag
08:00 - 11:00

Mittwoch
08:00 - 15:00
inkl. Mittagspause
Donnerstag
08:00 - 15:00
inkl. Mittagspause
Freitag
08:00 - 12:00
Präsentationstag

Dieser Zeitplan orientiert sich an dem traditionellen Volumen einer Projektwoche von rund 30 Unterrichtsstunden und den Bedingungen unseres Ganztagsbetriebs. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von spezifischen Erfordernissen (z.B. Exkursionen) in einzelnen Projektgruppen abweichende Zeiten festgelegt werden können.

Elternbeitrag für Lernmittel und Kopierbeitrag

Wie in jedem Jahr üblich, wird zu Beginn des Schuljahres auf der Grundlage von lange zurückliegenden Beschlüssen der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz Geld eingesammelt.

Der Gesamtbeitrag setzt sich für jeden Schüler zusammen aus
  • dem Preis für das Schulbuch, das von der Schule für die Eltern in einer Sammelbestellung beschafft worden ist,
  • dem Differenzbetrag zwischen diesem Preis und dem Beitrag, den die Eltern gemäß §96 des Schulgesetzes für die Beschaffung von Lehrbücher aufwenden müssen (Von dieser Regelung ist im Schuljahr 2013/14 nur die Stufe 5 betroffen) und
  • einer Kopierspende.
Bei Schülern, die sich nicht an der Sammelbestellung beteiligt haben, weil sie das Lehrbuch schon besitzen oder lieber selbst kaufen, setzt sich der Gesamtbetrag nur aus dem Differenzbetrag und der Kopierkostenspende zusammen.

Die Klassen- und Stufenleiter haben von der Schulverwaltung eine Liste erhalten, die für jeden Schüler den zu zahlenden Gesamtbetrag und dessen Zusammensetzung ausweist.

Hier eine Übersicht:

Stufe
Eigenanteil gemäß
§96 Schulgesetz
Preis des Lehrwerks
in der Sammelbestellung
Differenzbetrag
Kopierspende
Gesamtbetrag
5
26,00
19,95
6,05
3,00
29,50
6
26,00
26,50
0,00
3,00
29,50
7
26,00
26,50
0,00
3,00
29,50
8
26,00
26,50
0,00
3,00
29,50
9
26,00
26,50
0,00
3,00
29,50
EF
23,67
(F) 22,99 oder (E) 25,90
0,00
4,00
29,90
Q1
23,67
24,95
0,00
4,00
28,95
Q2
23,67
0,00
0,00
4,00
4,00

Anmerkungen:
  • Grundsätzlich dürfen die Eigenanteile den gesetzlich vorrgeschriebenen Betrag geringfügig überschreiten. Das ist in den Stufen 6 bis 9 um jeweils 50 Cent der Fall.
  • In der Stufe EF dürfen die Schüler zwischen dem Französisch- und dem Englisch-Wörterbuch wählen oder auch beide bestellen. Außerdem beschaffen sie im Vorgriff auf die Stufe Q1 ein Mathematik-Buch. Daher fallen zu Beginn der Stufe EF erhöhte Kosten an.
  • Die Schüler der Stufe Q1 bezahlen dann aber nur noch die Kopierspende in Höhe von 4,00 €.
  • Die Schüler der Stufe Q2 werden von der eigenen Lehrbuchbeschaffung ausgenommen; sie leisten ihren Beitrag durch die Beschaffung diverser Lektüren.

Kopierkostenbeitrag

Im Gegensatz zu anderen Schulen, die einen Kopierkostenbeitrag erheben, der 10,00 € und mehr beträgt, ist die Forderung des Woeste-Gymnasiums mit 3,00 € in der Sekundarstufe I und 4,00 € in der Sekundarstufe II sehr moderat. Ich werde die Schulpflegschaft bitten, diesen Beitrag auf zukünftig einheitlich 5,00 € aus folgenden Gründen anzuheben:
  • Die Materialerstellung hat aufgrund der sich ständig verändernden Lehrpläne und der Zunahme kooperativer Arbeitsformen im Unterricht in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
  • Der Beitrag wurde über etwa 10 Jahre hinweg stabil gehalten; seit der Einführung des Kopierkostenbeitrags hat sich das Preisniveau in Deutschland erheblich verändert.
Alle Schüler erhalten eine Quittung über den beigebrachte Kopierkostenbeitrag; sie werden von ihrer Klassen- oder Stufenleitung angehalten, diese im Elternhaus abzugeben.


Pflegschaftsversammlungen

In diesem Jahr werden für jede Stufe die Pflegschaftsversammlungen an einem gemeinsamen Termin abgehalten. Das gibt den Stufenkoordinatoren die Möglichkeit in einem gemeinsamen Auftakt in der großen Aula Informationen zu überbringen, die die gesamte Stufe betreffen.

Nach dem Auftakt in der Aula tagen die Klassenpflegschaften, wie gewohnt, in ihren Klassenräumen.


Back-To-School-Party am Freitag, dem 13.09.2013, 18:00 Uhr

Wie in in jedem Jahr findet am zweiten Freitag des neuen Schuljahres die tradionelle Back-To-School-Party des Fördervereins statt. Diese Veranstaltung soll der zwanglosen Kontaktaufnahme innerhalb der Elternschaft und zwischen Eltern und Lehrkräften dienen. Sie gibt insbesondere der neuen Elternschaft der Stufe 5 Gelegenheit, sich in die Schulgemeinde einzufügen.

Über eine rege Teilnahme würde ich mich sehr freuen. Der Förderverein führt einen Getränkeverkauf durch, grillt Würstchen und betreibt ein Salat-Buffet, in der die Salatspenden der Elternschaft zum Verzehr angeboten werden.

Die Veranstaltung wird musikalisch eingerahmt; es spielt die Schülerband „PlanLos“.

Zur Unterhaltung der jungen Schüler werden die Gerätschaften aus der Spielebude ausgegeben, die unseren Pausenhof schmückt.

Die aktuelle Prognose für Freitag sagt: „Wechselweise Wolken und Sonne, 14°“. Das hört sich nach einem schönen Herbsttag an.


Herzliche Grüße sendet
Ulrich Vielhauer.


p.s.

Alle Elternbriefe können werden in unserem Internet-Auftritt publiziert: → Mitteilungen

Besonders wichtig war im letzten Schuljahr der Elternbrief vom 26.06.2013, in dem über folgende Neuerungen informiert wurde:
  • Neuregelungen in der → Hausordnung in Bezug auf die Verwendung privater mobiler Bildschirmgeräte
  • Neugestaltung der Informationen zur → Mitwirkung in unserem Internet-Auftritt

Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium • Albert-Schweitzer-Straße 1 • 58675 Hemer • Telefon +49 2372 9491-60


Letzte Änderung: 09.09.2013