Erste Sitzung der Schulpflegschaft im Schuljahr
2013/14
Liebe Eltern,
am 07. Oktober tagte zum ersten Mal in diesem Schuljahr
die Schulpflegschaft. Zur neuen Vorsitzenden wurde Frau
Birgit Dux gewählt. Im Namen des Lehrerkollegiums habe ich
ihr zur Übernahme des Amtes von Frau Birgit Winks-Schwarze
herzlich gratuliert.
Frau Winks-Schwarze hatte durch das Erreichen der
Volljährigkeit ihres Sohnes am Ende des vergangenen
Schuljahr das passive Wahlrecht verloren. Für ihre
engagierte Arbeit in den Mitwirkungsgremien wurde ihr bei
vielen Gelegenheiten der Dank der Schule ausgesprochen.
Die übrigen Wahlergebnisse der Pflegschaftssitzung können
Sie hier einsehen:
Von dieser Webseite aus gelangen Sie auch direkt zu den
folgenden Informationen:
- Zusammensetzungen der Schulkonferenz und der
Fachkonferenzen
- Einladung zur Sitzung der Schulpflegschaft
einschließlich Tagesordnung
- Präsentation der Schulleitung für die Sitzung der
Schulpflegschaft
- Protokoll der Sitzung der Schulpflegschaft (noch
nicht publiziert)
Zu einigen Diskussionspunkten möchte ich Sie an dieser
Stelle vorab des Protokolls direkt informieren:
- Klassenschlüssel
- Bei der Ausgabe der Klassenschlüssel handelt es
sich um eine Service-Leistung der Schule. Mit dem
Klassenschlüssel können die Schüler einer Klasse
den Zugang zu ihrem Klassenraum selbst, das heißt,
ohne die Gegenwart einer Lehrkraft, regeln.
- In der jüngeren Vergangenheit sind eine Reihe
von Klassenschlüsseln abhanden gekommen, obwohl
sie mit einem massiven Holzknauf beschwert sind.
Die Wiederbeschaffung eines Klassenschlüssels, der
Bestandteil der schulischen Schließanlage ist,
belastet das Budget des Schulträgers mit 35 Euro.
- Aus diesem Grund wird der Klassenschlüssel nur
noch ausgegeben, wenn die Klasse den
Wiederbeschaffungswert als Pfand hinterlegt. Das
Pfand wird am Ende des Schuljahres im Tausch gegen
den Klassenschlüssel zurückgegeben.
- Fachkonferenzen
- Die Fachkonferenzen, die in den nächsten Wochen
tagen, werden sich insbesondere auch mit den Lern-
und Förderempfehlungen beschäftigen.
- Diese sollen so abgefasst werden, dass Schüler,
Eltern, Tutoren oder Nachhilfelehrer in ihnen
möglichst klare Anhaltspunkte zur Aufarbeitung
entstandener Defizite finden.
- Schulfahrten
- Schulfahrten sind zukünftig nur noch
genehmigungsfähig, wenn die Reisekosten der
Lehrkräfte gedeckt sind.
- Da die (deutlich erhöhten) Landesmittel nicht
für eine Deckung des schulischen Fahrtenprogramms
ausreichen, muss die Deckungslücke durch
„Drittmittel“ finanziert werden. Das sind im
Wesentlichen (relativ geringfügige)
Kostenzuschläge, die die Eltern tragen.
- Den Beschluss zur Durchführung einer Fahrt fasst
grundsätzlich die betroffene Elternschaft in
Kenntnis der vom Fahrtleiter vorgelegten
Kostenplanung.
- Bei den obligatorischen Fahrten (Wanderfahrt in
der Stufe 6, Wanderfahrt in der Stufe 8,
Stufenfahrt in der Stufe EF, Studienfahrt in der
Stufe Q2) kann jedoch eine Klassen- oder
Stufenpflegschaft eine Fahrt nicht aus
ausschließlich finanziellen Gründen ablehnen,
solange die Kosten sich in dem Rahmen bewegen, der
von der Schulkonferenz gesetzt wird.
- Der Kostenrahmen für die obligatorischen Fahrten
wird in diesem Schuljahr erneut überprüft und,
falls erforderlich, (möglicherweise auch
einschränkend) korrigiert.
- Kopierkostenbeitrag
- Der Unterricht unterliegt einem stetigen Wandel.
Neue Lehrpläne und neue Unterrichtsformen sorgen
für einen erhöhten Bedarf an Vervielfältigungen
von Unterrichtsmaterialien.
- Wenn jede Lehrkraft des Gymnasiums für ihre
verschiedenen Lerngruppen nur insgesamt 10
Arbeitsblätter pro Unterrichtswoche
vervielfältigt, erzeugt das einen Jahresbedarf von
700.000 Kopien. Zur Zeit werden am
Woeste-Gymnasium im Jahr 600.000 Kopien
angefertigt. Dadurch entstehen Kosten in Höhe von
mehr als 6000 Euro.
- In den letzten zehn vergangenen Jahren wurden
von jedem Unter- und Mittelstufen-Schüler je 3
Euro, von jedem Obestufenschüler je 4 Euro als
Kopierkostenbeitrag beigesteuert. Die
Schulpflegschaft hat beschlossen, diesen Beitrag
ab diesem neuen Schuljahr auf einheitlich 5 Euro
zu erhöhen. Bei einer Schülerpopulation von
insgesamt 780 Schülern werden dem Gymnasium auf
diese Weise 3900 Euro für die Deckung der
Kopierkosten zur Verfügung gestellt. Der
Fehlbetrag von deutlich mehr als 2000 Euro wird
aus dem Schulbudget bestritten.
- Der beschlossene Erhöhungsbetrag von einem oder
zwei Euro wird nach den Herbstferien eingesammelt.
Für Ihr Verständnis bin ich Ihnen dankbar.
- Unterrichtsversäumnisse
- Das Verfahren für die Entschuldigung ist
- Fehlt ein Schüler an Tagen, die sich Ferien,
Feiertagen oder beweglichen Ferientagen
anschließen, sowie an Brückentagen, an denen
Unterricht stattfindet, wird die schriftliche
Entschuldigung nur anerkannt, wenn sie durch
ärztliches Attest belegt wird.
- An diesen besonderen Tagen dürfen Schulleitungen
Beurlaubungen nur in besonders begründeten Fällen
aussprechen. Reiseaktivitäten liefern
grundsätzlich keinen Beurlaubungsgrund.
Ohne direkten Bezug zur Sitzung der Schulpflegschaft
möchte ich Sie außerdem über folgende Punkte informieren:
- Studien- und Berufswahlvorbereitung
- Unter dem Motto «Kein Abschluss ohne Anschluss»
hat die Landesregierung 2012 beschlossen, ein
verbindliches und landesweites Programm zu
entwickeln, das die Schüler bei dem Übergang von
der weiterführenden Schule in das Studium oder die
Berufsausbildung unterstützen soll. Das
Ministerium für Schule und Weiterbildung begleitet
dieses Vorhaben.
- Bis zum Jahr 2018 werden hierfür ab der
Jahrgangsstufe 8 flächendeckend in NRW
verschiedene Elemente der Berufsorientierung
schrittweise umgesetzt. Kernelemente hierbei sind
die individuelle Feststellung von Stärken der
Schülerinnen und Schüler, eine dreitägige
Berufsfelderkundung, ein Schülerpraktikum sowie
eine prozessbegleitende Beratung durch die Schule
und die Agentur für Arbeit.
- Auch wenn bis zur vollständigen Umsetzung dieses
Übergangssystems noch 5 Jahre Zeit sind, beginnt
das Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium bereits in
diesem Schuljahr mit der Umsetzung der ersten
Kernelemente in einer Pilotklasse.
- Die Umsetzungsarbeiten werden von StR Niklas
Pohlmann koordiniert.
- Außensportanlagen
- Bis zur Entsorgung der mit Dioxinen
kontaminierten Böden und der anschließenden
Renovierung bleiben die beiden Sportplätze
geschlossen.
- Die Stadt Hemer bemüht sich nach Kräften um eine
möglichst kurzfristige Lösung des Problems; sie
hat dabei das volle Vertrauen und die
uneingeschränkte Unterstützung der Schulleitung.
- Notenbekanntgabe
- Gemäß Schulgesetz §44 haben Schüler das Recht,
Auskunft über ihren Leistungsstand zu erhalten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Lehrkraft zu
jedem Zeitpunkt ohne angemessene Vorbereitung eine
Ziffernnote nennen können muss.
- Wenn eine Lehrkraft im Laufe des Schuljahres
einem Schüler Auskunft über dessen Leistungsstand
erteilt, dann wird sie insbesondere dann, wenn die
Auskunft in Form einer Zifffernnote erwünscht
wird,
- sich einerseits anhand ihrer Aufzeichnung
darauf vorbereitet haben, und
- andererseits diese Auskunft in dem
Bewusstsein geben, dass sie eine andere
Bedeutung als eine Zeugnisnote hat, und
- diese Auskunft mit dem Hinweis auf ihre
Veränderbarkeit durch das nachfolgende
Lernverhalten abschwächen.
- In zeitlicher Nähe von Zeugnissen, die ja als
schriftliche Auskünfte über Leistungsstände
anzusehen sind, muss jeder Lehrkraft ein Zeitraum
von mindestens zwei Wochen zugestanden werden, in
dem sie für die vielen Schüler, die sie
unterrichtet, ohne Pressionen die Überlegungen
anstellt, die für eine zutreffende, faire
Beurteilung notwendig sind.
- In diesem Zeitraum kann von den Lehrkräften
nicht gefordert werden, dass sie der schriftlichen
Notenauskunft vorgreifen, die durch die Zeugnisse
kurzfristig erfolgt. Solche Vorauskünfte dienen in
der Regel nur der Befriedigung der
(verständlichen) Neugier.
- Von dieser Regelung unberührt sind
Informationspflichten, die sich in der Gymnasialen
Oberstufe aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
ergeben.
- Immer wieder wird von Eltern darauf hingewiesen,
dass sie bei schwachen Leistungen die Noten ihrer
Kinder bereits vor den Zeugnissen erfahren
möchten, um die richtigen Maßnahmen für die
Laufbahn treffen zu können. Hierzu ist zweierlei
anzumerken:
- Die Zeugnisnoten können von den Lehrkräften
noch in der Zeugniskonferenz abgeändert
werden; für solche Änderungen kann es auch zu
diesem späten Zeitpunkt gute pädagogische
Gründe geben.
- Es ist eine der besonderen Aufgaben der
Klassen- und Stufenleiter, die Aspekte
zusammenzuführen, die für die Laufbahn ihrer
Schüler von Bedeutung sind. Auf der Grundlage
ihrer Erkenntnisse nehmen sie mit den Eltern
Kontakt auf, wenn der Verbleib eines Schülers
auf der Schule gefährdet ist.
- Die Laufbahnberatung erfolgt nicht durch die
Fachlehrer, sondern durch die Klassen- oder
Stufenleitungen.
- Es ist selbstverständlich, dass jede Lehrkraft
eine Zeugnisnote ausführlich erläutert, wenn der
beurteilte Schüler oder seine Eltern dieses
wünschen.
Herzliche Grüße sendet
Ulrich Vielhauer.
p.s.
Die erste Sitzung der Schulkonferenz wurde auf Montag,
11.11.2013, 17:00 Uhr, veschoben.
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