Mitteilung an die Elternschaft vom 16.10.2013

Erste Sitzung der Schulpflegschaft im Schuljahr 2013/14


Liebe Eltern,

am 07. Oktober tagte zum ersten Mal in diesem Schuljahr die Schulpflegschaft. Zur neuen Vorsitzenden wurde Frau Birgit Dux gewählt. Im Namen des Lehrerkollegiums habe ich ihr zur Übernahme des Amtes von Frau Birgit Winks-Schwarze herzlich gratuliert.

Frau Winks-Schwarze hatte durch das Erreichen der Volljährigkeit ihres Sohnes am Ende des vergangenen Schuljahr das passive Wahlrecht verloren. Für ihre engagierte Arbeit in den Mitwirkungsgremien wurde ihr bei vielen Gelegenheiten der Dank der Schule ausgesprochen.

Die übrigen Wahlergebnisse der Pflegschaftssitzung können Sie hier einsehen:
Von dieser Webseite aus gelangen Sie auch direkt zu den folgenden Informationen:
  • Zusammensetzungen der Schulkonferenz und der Fachkonferenzen
  • Einladung zur Sitzung der Schulpflegschaft einschließlich Tagesordnung
  • Präsentation der Schulleitung für die Sitzung der Schulpflegschaft
  • Protokoll der Sitzung der Schulpflegschaft (noch nicht publiziert)
Zu einigen Diskussionspunkten möchte ich Sie an dieser Stelle vorab des Protokolls direkt informieren:
  • Klassenschlüssel
    • Bei der Ausgabe der Klassenschlüssel handelt es sich um eine Service-Leistung der Schule. Mit dem Klassenschlüssel können die Schüler einer Klasse den Zugang zu ihrem Klassenraum selbst, das heißt, ohne die Gegenwart einer Lehrkraft, regeln.
    • In der jüngeren Vergangenheit sind eine Reihe von Klassenschlüsseln abhanden gekommen, obwohl sie mit einem massiven Holzknauf beschwert sind. Die Wiederbeschaffung eines Klassenschlüssels, der Bestandteil der schulischen Schließanlage ist, belastet das Budget des Schulträgers mit 35 Euro.
    • Aus diesem Grund wird der Klassenschlüssel nur noch ausgegeben, wenn die Klasse den Wiederbeschaffungswert als Pfand hinterlegt. Das Pfand wird am Ende des Schuljahres im Tausch gegen den Klassenschlüssel zurückgegeben.
  • Fachkonferenzen
    • Die Fachkonferenzen, die in den nächsten Wochen tagen, werden sich insbesondere auch mit den Lern- und Förderempfehlungen beschäftigen.
    • Diese sollen so abgefasst werden, dass Schüler, Eltern, Tutoren oder Nachhilfelehrer in ihnen möglichst klare Anhaltspunkte zur Aufarbeitung entstandener Defizite finden.
  • Schulfahrten
    • Schulfahrten sind zukünftig nur noch genehmigungsfähig, wenn die Reisekosten der Lehrkräfte gedeckt sind.
    • Da die (deutlich erhöhten) Landesmittel nicht für eine Deckung des schulischen Fahrtenprogramms ausreichen, muss die Deckungslücke durch „Drittmittel“ finanziert werden. Das sind im Wesentlichen (relativ geringfügige) Kostenzuschläge, die die Eltern tragen.
    • Den Beschluss zur Durchführung einer Fahrt fasst grundsätzlich die betroffene Elternschaft in Kenntnis der vom Fahrtleiter vorgelegten Kostenplanung.
    • Bei den obligatorischen Fahrten (Wanderfahrt in der Stufe 6, Wanderfahrt in der Stufe 8, Stufenfahrt in der Stufe EF, Studienfahrt in der Stufe Q2) kann jedoch eine Klassen- oder Stufenpflegschaft eine Fahrt nicht aus ausschließlich finanziellen Gründen ablehnen, solange die Kosten sich in dem Rahmen bewegen, der von der Schulkonferenz gesetzt wird.
    • Der Kostenrahmen für die obligatorischen Fahrten wird in diesem Schuljahr erneut überprüft und, falls erforderlich, (möglicherweise auch einschränkend) korrigiert.
  • Kopierkostenbeitrag
    • Der Unterricht unterliegt einem stetigen Wandel. Neue Lehrpläne und neue Unterrichtsformen sorgen für einen erhöhten Bedarf an Vervielfältigungen von Unterrichtsmaterialien.
    • Wenn jede Lehrkraft des Gymnasiums für ihre verschiedenen Lerngruppen nur insgesamt 10 Arbeitsblätter pro Unterrichtswoche vervielfältigt, erzeugt das einen Jahresbedarf von 700.000 Kopien. Zur Zeit werden am Woeste-Gymnasium im Jahr 600.000 Kopien angefertigt. Dadurch entstehen Kosten in Höhe von mehr als 6000 Euro.
    • In den letzten zehn vergangenen Jahren wurden von jedem Unter- und Mittelstufen-Schüler je 3 Euro, von jedem Obestufenschüler je 4 Euro als Kopierkostenbeitrag beigesteuert. Die Schulpflegschaft hat beschlossen, diesen Beitrag ab diesem neuen Schuljahr auf einheitlich 5 Euro zu erhöhen. Bei einer Schülerpopulation von insgesamt 780 Schülern werden dem Gymnasium auf diese Weise 3900 Euro für die Deckung der Kopierkosten zur Verfügung gestellt. Der Fehlbetrag von deutlich mehr als 2000 Euro wird aus dem Schulbudget bestritten.
    • Der beschlossene Erhöhungsbetrag von einem oder zwei Euro wird nach den Herbstferien eingesammelt. Für Ihr Verständnis bin ich Ihnen dankbar.
  • Unterrichtsversäumnisse
    • Das Verfahren für die Entschuldigung ist
    • Fehlt ein Schüler an Tagen, die sich Ferien, Feiertagen oder beweglichen Ferientagen anschließen, sowie an Brückentagen, an denen Unterricht stattfindet, wird die schriftliche Entschuldigung nur anerkannt, wenn sie durch ärztliches Attest belegt wird.
    • An diesen besonderen Tagen dürfen Schulleitungen Beurlaubungen nur in besonders begründeten Fällen aussprechen. Reiseaktivitäten liefern grundsätzlich keinen Beurlaubungsgrund.

Ohne direkten Bezug zur Sitzung der Schulpflegschaft möchte ich Sie außerdem über folgende Punkte informieren:
  • Studien- und Berufswahlvorbereitung
    • Unter dem Motto «Kein Abschluss ohne Anschluss» hat die Landesregierung 2012 beschlossen, ein verbindliches und landesweites Programm zu entwickeln, das die Schüler bei dem Übergang von der weiterführenden Schule in das Studium oder die Berufsausbildung unterstützen soll. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung begleitet dieses Vorhaben.
    • Bis zum Jahr 2018 werden hierfür ab der Jahrgangsstufe 8 flächendeckend in NRW verschiedene Elemente der Berufsorientierung schrittweise umgesetzt. Kernelemente hierbei sind die individuelle Feststellung von Stärken der Schülerinnen und Schüler, eine dreitägige Berufsfelderkundung, ein Schülerpraktikum sowie eine prozessbegleitende Beratung durch die Schule und die Agentur für Arbeit.
    • Auch wenn bis zur vollständigen Umsetzung dieses Übergangssystems noch 5 Jahre Zeit sind, beginnt das Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium bereits in diesem Schuljahr mit der Umsetzung der ersten Kernelemente in einer Pilotklasse.
    • Die Umsetzungsarbeiten werden von StR Niklas Pohlmann koordiniert.
  • Außensportanlagen
    • Bis zur Entsorgung der mit Dioxinen kontaminierten Böden und der anschließenden Renovierung bleiben die beiden Sportplätze geschlossen.
    • Die Stadt Hemer bemüht sich nach Kräften um eine möglichst kurzfristige Lösung des Problems; sie hat dabei das volle Vertrauen und die uneingeschränkte Unterstützung der Schulleitung.
  • Notenbekanntgabe
    • Gemäß Schulgesetz §44 haben Schüler das Recht, Auskunft über ihren Leistungsstand zu erhalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Lehrkraft zu jedem Zeitpunkt ohne angemessene Vorbereitung eine Ziffernnote nennen können muss.
    • Wenn eine Lehrkraft im Laufe des Schuljahres einem Schüler Auskunft über dessen Leistungsstand erteilt, dann wird sie insbesondere dann, wenn die Auskunft in Form einer Zifffernnote erwünscht wird,
      • sich einerseits anhand ihrer Aufzeichnung darauf vorbereitet haben, und
      • andererseits diese Auskunft in dem Bewusstsein geben, dass sie eine andere Bedeutung als eine Zeugnisnote hat, und
      • diese Auskunft mit dem Hinweis auf ihre Veränderbarkeit durch das nachfolgende Lernverhalten abschwächen.
    • In zeitlicher Nähe von Zeugnissen, die ja als schriftliche Auskünfte über Leistungsstände anzusehen sind, muss jeder Lehrkraft ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen zugestanden werden, in dem sie für die vielen Schüler, die sie unterrichtet, ohne Pressionen die Überlegungen anstellt, die für eine zutreffende, faire Beurteilung notwendig sind.
    • In diesem Zeitraum kann von den Lehrkräften nicht gefordert werden, dass sie der schriftlichen Notenauskunft vorgreifen, die durch die Zeugnisse kurzfristig erfolgt. Solche Vorauskünfte dienen in der Regel nur der Befriedigung der (verständlichen) Neugier.
    • Von dieser Regelung unberührt sind Informationspflichten, die sich in der Gymnasialen Oberstufe aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ergeben.
    • Immer wieder wird von Eltern darauf hingewiesen, dass sie bei schwachen Leistungen die Noten ihrer Kinder bereits vor den Zeugnissen erfahren möchten, um die richtigen Maßnahmen für die Laufbahn treffen zu können. Hierzu ist zweierlei anzumerken:
      • Die Zeugnisnoten können von den Lehrkräften noch in der Zeugniskonferenz abgeändert werden; für solche Änderungen kann es auch zu diesem späten Zeitpunkt gute pädagogische Gründe geben.
      • Es ist eine der besonderen Aufgaben der Klassen- und Stufenleiter, die Aspekte zusammenzuführen, die für die Laufbahn ihrer Schüler von Bedeutung sind. Auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse nehmen sie mit den Eltern Kontakt auf, wenn der Verbleib eines Schülers auf der Schule gefährdet ist.
      • Die Laufbahnberatung erfolgt nicht durch die Fachlehrer, sondern durch die Klassen- oder Stufenleitungen.
    • Es ist selbstverständlich, dass jede Lehrkraft eine Zeugnisnote ausführlich erläutert, wenn der beurteilte Schüler oder seine Eltern dieses wünschen.
Herzliche Grüße sendet
Ulrich Vielhauer.

p.s.
Die erste Sitzung der Schulkonferenz wurde auf Montag, 11.11.2013, 17:00 Uhr, veschoben.

Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium • Albert-Schweitzer-Straße 1 • 58675 Hemer • Telefon +49 2372 9491-60


Letzte Änderung: 16.10.2013