Mitteilung an die
Elternschaft vom 06.05.2014 |
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Betriebs- und Hochschulpraktika in der Stufe EFSkifahrt in der Stufe EFLiebe Eltern, der Erlass des Schulministeriums „Berufs- und Studienorientierung“ schreibt vor, dass in der Stufe 9 oder EF (10) ein zwei- bis dreiwöchiges Betriebs- oder Hochschulpraktikum durchgeführt werden muss. Die bisherige Praxis am Woeste-Gymnasium, die ein einwöchiges Praktikum in der Woche vor den Herbstferien vorsieht, das in die Ferien hinein verlängert werden kann, greift zu kurz. Um den Vorschriften gerecht zu werden, empfiehlt die Lehrerkonferenz der Schulkonferenz, folgenden Zeitrahmen für die zukünftigen Durchführungen der Praktika zu beschließen:
Die nächste Sitzung der Schulkonferenz wird über die mittelfristig gültige Regelung beraten. Damit aber die Planungen und Vereinbarungen für das laufende Jahr 2014 rechtzeitig beginnen können, hat der Eilausschuss vorab beschlossen, für die Stufe EF des nächsten Schuljahres die neue Regelung einzusetzen. Im Schuljahr 2014/15 geltende die folgende Termine.
Da für die aktuelle Stufe EF das Quartier in Bonneval sur Arc (Savoyen) nicht mehr zur Verfügung stand, musste ein neuer Zielort für die traditionelle Skifahrt des Woeste-Gymnasiums gefunden werden. Probeweise wurde in diesem Schuljahr der Ort Fiesch im Oberwallis angefahren, von dem aus ein guter Zugang zu den Skigebieten des Großraums „Aletsch“ besteht. Grundsätzlich stünde zwar einer Wiederholung dieses Unternehmens in der nächsten Stufe nichts entgegen; dennoch werden zur Zeit Recherchen über Alternativen angestellt. Der Aufenthalt in Fiesch wurde durch eine gravierende Verletzung des Ordnungsrahmens getrübt. Dieser Vorfall stand jedoch in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Wahl des Zielortes. Ordnungswidrigkeiten sind auch in den zurückliegenden Jahren in Bonneval vorgekommen und wurden auch damals mit Ordnungsmaßnahmen behoben, die die vorzeitige Heimreise einzelner Schüler einschlossen. Auch in diesem Fall hat die Schule keine Mühe gescheut, in einem wohlüberlegten Prozess geeignete Verfahrensweisen auszuwählen und umzusetzen. Für die Wirksamkeit des erzieherischen Handelns der Schule ist entscheidend, dass die getroffenen Maßnahmen nicht nur von den Schülern angenommen werden, die sich ein Fehlverhalten haben zuschulden kommen lassen, sondern auch von denjenigen Schülern und Eltern akzeptiert und unterstützt werden, die in einer engeren Beziehung zu den Erstgenannten stehen oder direkte Kenntnis von den Vorfällen und ihren Konsequenzen haben. Die Schule benötigt bei der Umsetzung ihres pädagogischen Auftrags grundsätzliches Wohlwollen, einen Vertrauensvorschuss in die Professionalität des Handelns und einen guten Leumund der Schulgemeinde. Herzliche Grüße sendetUlrich Vielhauer. |
Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium
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