- Probleme bei der
Entwicklung von Regeln für die Nutzung der Mensa
- Schulkonferenz
Liebe Eltern, liebe Schüler des Woeste-Gymnasiums,
in der Schulpflegschaftssitzung vom 22.02.2016,
in der Lehrerkonferenz vom 01.03.2016 und in der
Schulkonferenz vom 07.03.2016 sind mit hohem Zeitaufwand → Entwürfe
einer Ergänzung der Hausordnung diskutiert worden, die die
Mensa-Nutzung regeln sollen.
Diese Diskussionen haben nach meinem Eindruck aus zwei
Gründen nicht zum Ziel geführt:
- Die Ergebnisse von Verhandlungen oder Erkundungen
wurden teilweise nicht in die Interessengruppen
zurückgeführt und von diesen daher nicht beraten. Wenn
solche Rückführungen und Beratungen dennoch
stattfanden, wurden im Falle fehlender Akzeptanz die
Widersprüche nicht in vollem Umfang an die
Verhandlungsführung zurückgemeldet oder von dieser
wahrgenommen. Infolgedessen haben neue Vertreter
jeweils neue Standpunkte und neue Regelungs- und
Formulierungsvorschläge in die Gremiensitzungen
eingebracht und diese damit überfordert.
- Die Regelungen werden als Maßnahmen angesehen oder
gedeutet, mit denen ein zur Zeit vorhandener Konflikt
zwischen dem Mensa-Personal und der Schülerschaft
einseitig entschieden werden soll. Die Regelungen
werden also nicht als Prinzipien verstanden, die in
ihrer Ausgestaltung unabhängig von den tatsächlich
handelnden Personen gelten sollen.
Wegen des zweiten der vorgenannten Gründe kann der weitere
Klärungs- und Einigungsprozess bei der Erstellung der
Mensa-Regeln nur zum Erfolg führen, wenn zunächst der
Konflikt behoben wird, der die Entwicklungsbemühungen
stört. Für die Behebung dieses Konfliktes müssen wiederum
die fundamentalen
Voraussetzungen
für den Mensa-Betrieb erkannt und akzeptiert
werden:
- In der Mensa muss während
der gesamten Öffnungszeit eine (von wem auch
immer ausgeübte) mit Weisungsbefugnis ausgestattete
Aufsichtsführung vorhanden sein, die durch ihre
Präsenz gewährleistet, dass das Geschehen diesseits
der Mensa-Theke in geregelten Bahnen abläuft. Die drei
wesentlichen Aspekte der Gewährleistung sind soziales
Verhalten, Ordnung und Hygiene.
- Diese Aufsichtsführung könnte nur dann von
Oberstufenschülern durchgeführt werden, wenn diese wie
im englischen Präfektensystem mit Autorität und
Weisungsbefugnis ausgestattet würden; von einer
solchen Konstruktion sind das deutsche Schulwesen und
das Selbstverständnis der Schülerschaft weit entfernt.
- Also ist es zwingend erforderlich, dass Lehrkräfte, Eltern oder
das Mensa-Personal diese Aufsichtsführung
ausüben.
In den drei Mittagspausen der Woche ist die Angelegenheit
geregelt. Die Aufsicht wird von einer Lehrkraft
ausgeführt; das Mensa-Personal kann sich in dieser Zeit
vollständig auf die Aufgaben konzentrieren, die hinter der
Mensa-Theke wahrzunehmen sind.
Problematisch sind die übrigen Zeiten außerhalb der
Mittagspause (Zeit vor dem Unterricht, Freistunden der
Oberstufe, Große Pausen). Bislang wurde diese Aufsicht vom
Mensa-Personal zur Entlastung der Schulgemeinschaft
wahrgenommen. Die Aufgabenwahrnehmung hat insbesondere in
der jüngeren Vergangenheit zu einem Zerwürfnis zwischen
Mensa-Personal und Teilen der Schülerschaft geführt.
Bei Berücksichtigung der genannten fundamentalen
Voraussetzungen gibt es für eine Konfliktlösung nur die
folgenden Möglichkeiten:
- Möglichkeit A:
Das Mensa-Personal wird von der Wahrnehmung der
Aufsichtsführung komplett entbunden; es kümmert sich
fortan ausschließlich und ausnahmslos nur um die
Aufgaben, die hinter der Theke zu erledigen sind. Da
jedoch eine Aufsichtsführung durch eine erwachsene
Person zwingend erforderlich ist, muss dann
- entweder während der gewünschten Öffnungszeiten
der Mensa auch außerhalb der Mittagspause eine
Lehrkraft oder ein Elternteil die Aufsicht
übernehmen
- oder die Mensa in den Zeiten, in denen eine
solche Aufsichtsführung nicht gestellt werden
kann, geschlossen werden.
- Möglichkeit B:
Das Mensa-Personal nimmt weiterhin die
Aufsichtsführung wahr und wird zu diesem Zweck mit
einer Weisungsbefugnis ausgestattet. Die Art der
Ausübung der Aufsicht wird durch das Leitbild der
Schule geprägt, welches ein respektvolles Verhalten
von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft
einfordert. Für die Auflösung von entstehenden
Konflikten wird das etablierte Beschwerde- und
Konfliktmanagement in Anspruch genommen. Erste
Ansprechpartner sind die Ganztagskoordination und die
SV.
Am vergangenen Montag, dem 29.02.2016, besuchten drei
Mütter die Mensa in der Mittagspause. Der bei dieser
Gelegenheit erfolgte Austausch zwischen Eltern,
Ganztagskoordination und Schulleitung hat für viel
Hoffnung gesorgt, dass eine Lösung des prozessbehindernden
Konfliktes und eine Verabschiedung von Mensa-Regeln gut
möglich sind.
Am kommenden Donnerstag, dem 10.03.2016, werden sich
Delegationen der Elternschaft und der Schülerschaft,
Lehrkräfte, Ganztagskoordination und das Mensa-Personal zu
einem von der Schulleitung moderierten Gespräch treffen,
um eine Lösung der aufgekommenen Probleme anzugehen.
Mit der Hoffnung auf ein gutes Gelingen grüßt herzlich
Ulrich Vielhauer.
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