Mitteilung an die Elternschaft vom 01.03.2020 |
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Informationen zur Schwimmfähigkeit Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, auf Klassenfahrten und Ausflügen wird für zahlreiche Aktivitäten im Wasser (Baden, Kanufahren, Wattwanderung, ... ) zum Nachweis einer gesicherten Schwimmfähigkeit das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze vorausgesetzt. Sollte Ihr Kind noch nicht im Besitz eines solchen Zeugnisses sein, so empfehlen wir, dies möglichst bald nachzuholen. Seit dem 01.01.2020 gelten im Übrigen neue Regeln für den Erwerb von Schwimmnachweisen. Die neuen Anforderungen setzen neben dem Erwerb grundlegender Techniken insbesondere das sichere ausdauernde Schwimmen voraus. (http://www.dsv.de/fitness-gesundheit/schwimmabzeichen/) Die alten Ausweise bleiben erhalten und für eine Übergangszeit von einem Jahr können auch noch neue Schwimmabzeichen nach den alten Anforderungen erworben werden. Einen herzlichen Gruß, Ihr Jörg Trelenberg |
Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium
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