26.03.2020 |
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Keine "Blauen Briefe" und Schulfahrten Per Rundverfügung ist den Schulen gestern Nachmittag mitgeteilt worden, dass im laufenden Schuljahr keine Benachrichtigungen nach § 50 Absatz 4 Schulgesetz (landläufig: "Blaue Briefe") verschickt werden. Begründet wird diese Maßnahme dadurch, dass aufgrund der Schließung der Schulen einerseits die Bewertungsgrundlagen für die Lehrer sich erheblich reduzieren und andererseits die Schüler bis zum Termin der Warnungen nicht im gewohnten Umfang ihre Leistungen erbringen bzw. nachweisen können. Dennoch bleibt die Versetzungsordnung in Kraft und es kann am Ende des Schuljahres auch Nichtversetzungen geben. Im Schulgesetz heißt es hierzu (ebd.): "Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.“ Eine weitere Rundverfügung ist gestern eingegangen: Danach sind für dieses Schuljahr alle Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen sowie alle Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten aus Infektionsschutzgründen abzusagen. Ausgenommen sind lediglich die verpflichtenden Standardelemente nach der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA). Beide Rundverfügungen hier im Wortlaut: Sollte es weitere belastbare Informationen aus dem Ministerium geben, z.B. zur Übernahme von eventuellen Stornokosten durch das Land NRW, dann werden wir Ihnen dieses über die Fahrtleitungen umgehend mitteilen. Einen herzlichen Gruß und bleiben Sie weiterhin gesund! Ihr Jörg Trelenberg |