Infektionsschutzmaßnahmen
und Verhaltensregeln
Infektionsschutzmaßnahmen
- Es wird in geteilten, meist halbierten
Lerngruppen ungerrichtet, um einen maximalen Abstand
zwischen den Tischen herstellen zu können.
- Der Schulträger hat sichergestellt,
dass alle Räume, Kontaktflächen und Sanitäranlagen
durch das Reinigungsteam täglich gereinigt und
desinfiziert werden. Jeder Kursraum verfügt über ein
eigenes Waschbecken. Papierhandtücher und
Flüssigseife sind in ausreichendem Maße vorhanden
und werden täglich aufgefüllt. Eine Anleitung zum
"richtigen" Händewaschen hängt in jedem Kursraum und
in den Sanitäranlagen aus.
- Im gesamten Gebäude herrscht
Rechtsverkehr. In den Hauptfluren sind die Gehwege
durch Flatterband abgetrennt und eindeutig
gekennzeichnet.
Verhaltensregeln
- Die
Schüler betreten das Gebäude einzeln und halten einen
größtmöglichen Abstand voneinander.
- Um eine
Staubildung zu vermeiden, sind alle Haupteingänge
(Pausenhalle, Mensa, Pavillon) geöffnet.
- Die
Türen zu den Klassenräumen stehen zu Beginn der
Stunden offen, sodass keine Türklinken angefasst
werden müssen.
- Jeder Schüler nimmt nach dem Eintritt
in den Klassenraum direkt seinen zugewiesenen Platz
ein. Platzwechsel sind während des gesamten
Schultages zu vermeiden.
- Die Klassenräume
werden in regelmäßigen Zeitabständen durch
Veranlassung des Klassen- oder Fachlehrers gut
durchgelüftet.
- Als wichtiger Bestandteil
eines effektiven Infektionsschutzes achtet
jeder Schüler auf eine
sorgfältige Handhygiene.
- Die Nies- und
Hustenetikette (Armbeuge) ist unbedingt
einzuhalten.
- Im Gebäude
herrscht konsequenter Rechtsverkehr im
größtmöglichen Abstand.
- Ein
Zusammenstehen auf engem Raum ist in jedem Fall zu
vermeiden.
- In Freistunden können
Oberstufenschüler draußen spazieren gehen, möglichst
allein, maximal zu zweit. Des Weiteren steht ihnen
die Mensa, die Kleine Aula und das Selbstlernzentrum
unter Wahrung des Sicherheitsabstandes zur
Verfügung.
- Es sollen vorrangig die Außentoiletten
genutzt werden, die in großer Zahl zur Verfügung
stehen.
- Es
besteht eine Maskenpflicht auf allen Verkehrswegen
innerhalb des Gebäudes und auf den Schulhöfen. Im
Unterricht kann die Mund-/Nasenbedeckung (MNB)
abgenommen werden.
- Nach
dem Unterricht soll das Schulgelände zügig verlassen
werden.
- Für den
Schulweg wird von der Nutzung der Schulbusse
abgeraten, vorzuziehen ist der Individualverkehr (z.B.
Fahrrad).
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