12.09.2020 |
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Nachweis der Masernschutzimpfung Brief des Bürgermeisters zur Maskenpflicht Kommunalwahl am 13.09.2020 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, sicherlich haben Sie den Medien entnommen, dass ab dem 01.03.2020 in Deutschland ein verändertes Masernschutzgesetz gilt. In einem Informationsschreiben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung heißt es hierzu: Das Masernschutzgesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor Masern. Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben noch nicht dazu geführt, dass sich ausreichend viele Menschen in Deutschland gegen Masern impfen lassen. Es gibt immer noch Impflücken, sodass jährlich weiterhin mehrere Hundert bis wenige Tausend Menschen in Deutschland an Masern erkranken. Die Elimination der Masern ist jedoch möglich, wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind. Durch das Gesetz soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern geschützt sind. Vor allem sollen Kinder in Kindertagesstätten oder Horten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen wirksam vor Masern geschützt werden. Wie alle anderen Schulen sind auch wir verpflichtet, bei unseren Schülerinnen und Schülern zu kontrollieren, ob ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht. Wir bitten Sie daher, bis spätestens zum 15. Dezember 2020 gegenüber der Schule einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Hierzu hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW ein Formblatt erstellt, welches Sie bitte zusammen mit dem Impfausweis Ihrem Hausarzt vorlegen. Nach erfolgter ärztlicher Bestätigung reichen Sie bitte den Nachweis bei der Schule über den jeweiligen Klassen- oder Stufenleiter Ihres Kindes ein. Die offizielle Bestätigung über den Hausarzt ist die bevorzugte und sicherste Art des Nachweises und sollte daher die Regel sein. Sollte es aus irgendwelchen Gründen Schwierigkeiten geben, so bieten wir Ihnen im Ausnahmefall an, dass Sie die entsprechende Seite des Impfausweises Ihres Kindes kopieren, die entsprechenden Masern-Impfeintragungen auf der Kopie deutlich mit Rotstift markieren und die DIN A4-Kopie zusammen mit dem Impfausweis dem Klassen- oder Stufenleiter vorlegen. Sollten Sie diese Variante wählen (müssen), so beachten Sie bitte die folgenden Hinweise des Gesundheitsministeriums: Vielen Dank für Ihre Mithilfe! |
Das Maskentragen im Unterricht ist, wie wir ausführlich mitgeteilt haben, seit Beginn dieses Monats an den weiterführenden Schulen freiwillig. In Absprache mit den Schulleitungen der Realschule, der Gesamtschule und des Gymnasiums hat auch Herr Heilmann als Bürgermeister der Stadt einen Brief verfasst, den ich Ihnen im Folgenden zur Kenntnis geben möchte: |
Am morgigen Sonntag finden die Kommunalwahlen statt. Da wir unsere traditionelle Podiumsdiskussion mit den Bürgermeisterkandidaten in diesem Jahr coronabedingt leider nicht durchführen konnten, haben wir uns - als Alternativkonzept - in Kooperation mit dem Bürger- und Heimatverein und der Sauerlandpark Hemer GmbH an der Hemeraner Wahl-Arena beteiligt. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben in den sozialwissenschaftlichen Zusatzkursen der Q2 zusammen mit Rundfunkmoderator Mirco Heintz ausführlich über die anstehenden Wahlen gesprochen und Fragen an die Kommunalpolitiker formuliert, die in der Wahlveranstaltung am 27. August im Grohe Forum an die Vertreter der Hemeraner Parteien und die Kandidaten für das Bürgermeisteramt gestellt wurden. Die Aufzeichnung der sehr interessanten Veranstaltung wurde - wie angekündigt - über YouTube ins Netz gestellt und ist hier abrufbar: Die Fragen unserer Oberstufenschüler finden sich in der
Dreiviertelstunde zwischen 1:57:38 und 2:42:36 Minuten.
Auch vorher wurden schon Fragen der Schüler ins Gespräch
eingebaut. Es lohnt sich, in Vorbereitung auf den
morgigen Wahlgang - insbesondere für unsere Erstwähler -
einen Blick in das Video zu werfen! |
Eine herzlichen Gruß und ein schönes Wochenende, Ihr Jörg Trelenberg |