13.09.2022


FAQ-Liste zur Einführung der iPads (wird laufend ergänzt)


1)
Muss mein Kind im Unterricht das schulische iPad nutzen oder kann es auch ein bereits angeschafftes privates iPad/Tablet verwenden?

Es soll das schulische iPad genutzt werden. Begründung: Die schulischen Geräte werden zentral verwaltet. Nur so ist sichergestellt, dass bestimmte Apps installiert sind und die iPads auf einem einheitlichen Stand sind. Aus didaktischen Gründen ist dies von zentraler Bedeutung. Es wäre ungünstig, wenn im Unterricht verschiedene Geräte oder Modelle im Einsatz wären und nicht auf allen Geräten dieselben Anwendungen auf dieselbe Weise genutzt werden könnten.

2) Warum darf in der Stufe 8 das iPad nicht privat genutzt werden?

Das schulische Gerät aus dem Bestand der Schule kann kostenfrei lediglich für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Eine darüber hinausgehende private Nutzung ist momentan rechtlich nicht möglich. Erst im nächsten Schuljahr werden die Klassen 8 voraussichtlich iPads erhalten, bei denen eine private Nutzung hinzugebucht werden kann.

3) Geht das iPad nach vier Jahren in den Besitz der Schüler über?

Nein. Das iPad bleibt im Besitz der Stadt Hemer.

4) Besteht eine Versicherung seitens der Stadt Hemer auch gegen Diebstahl?

Nein. Das iPad soll laut Nutzungsordnung während der Schulzeit nicht unbeaufsichtigt an frei zugänglichen Orten lagern. Insbesondere die Schließfächer auf den Fluren, die allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I zur Verfügung stehen, bieten die Möglichkeit einer sicheren Aufbewahrung.



Letzte Änderung: 13.09.2022