Fahrtenkonzept des
Woeste-Gymnasiums (Entwurfsfassung der Arbeitsgruppe 2015/16) |
Präambel/Rechtliche Grundlage
„Schulfahrten und Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalte,
Studienfahrten und internationale Begegnungen ... sind
Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie
müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch
aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und
nachbereitet werden“ (Wanderrichtlinien NRW). Fahrten, Wandertage
und Exkursionen stellen seit langem einen traditionellen
Schwerpunkt der Öffnung der Schule nach außen dar.
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Grundsätze
Am Woeste-Gymnasium werden die Vorgaben durch Fahrten in der
Unterstufe, der Mittelstufe und der Oberstufe erfüllt. Ziele der
Fahrten sind insbesondere soziale Gruppenerfahrungen - auch durch
Sport - sowie die Begegnung mit der Natur und der Kultur des
eigenen Landes sowie fremder Länder. Ergänzend dazu werden am
Woeste-Gymnasium lehrplanangebundene Fachexkursionen unternommen.
Zudem bietet das Woeste-Gymnasium Austausche mit freiwilliger
Teilnahme an.
Die Planungshoheit für Fahrten durch Fahrtleiter, Kurs,
Elternpflegschaft soll durch die Vorgaben nicht zu sehr
eingeschränkt werden.
Es sollte bei allen Fahrten auf eine kostengünstige Gestaltung,
die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern und Schüler
nicht übersteigt (s. auch Kostenrahmen), geachtet werden.
Ortsvorgaben werden nicht gemacht.
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Vereinbarungen
- Anzahl der Fahrten/Stufenzuordnung
- Am Woeste-Gymnasium gehen die Schüler in den Stufen 6,
8, 10 und 12 auf Klassen- bzw. Stufenfahrt. Für die Klasse
5 ist eine kurze Gemeinschaftsveranstaltung mit
Übernachtung „auf kleiner Flamme“ (Zinzendorfhaus,
Zeltübernachtung, o.ä.) innerhalb der „Fahrtenwoche/
Projektwoche“ möglich.
- Zeitpunkt/-rahmen
- Die Fahrten finden in einer frühzeitig festgelegten
sogenannten „Fahrtenwoche“ (meist ca. 3 Wochen nach
Schuljahresbeginn) statt.
- Kostenrahmen
- Die Schulkonferenz legt jedes Jahr den Kostenrahmen, die
verbindliche Obergrenze für Fahrten fest. Ein Ausgleich
zwischen unterschiedlich teuren Fahrten innerhalb der
Kostenobergrenze findet nicht statt.
- Stand 2015
- Stufe 6: 250 €
- Stufe 8: 300 €
- Stufe Q2: 450 €
- Skifahrt EF: 500 € ().
- Art der Fahrten/Pädagogische Ziele
- Für die Stufe 6 steht bei der Auswahl des Fahrtziels
innerhalb Deutschlands überwiegend das Anliegen der
Gemeinschaftsförderung und des sozialen Lernens im
Vordergrund. Gruppenerfahrung, Stärkung von
Mitverantwortung, Prägung positiver sozialer
Verhaltensmuster sollen helfen, eine Klassengemeinschaft
zu bilden. Die Klassen können (z.B. aus Kostengründen),
müssen aber nicht zusammen fahren.Bei gemeinsamen Fahrten
der Klassen wird neben den zwei Begleitern pro Klasse ein
zusätzlicher Betreuer als „Springer“ mitgenommen.
- Für die Stufe 8 sollen insbesondere die Natur und
kulturell-historische Aspekte bei der Zielauswahl
innerhalb Deutschlands eine Rolle spielen. Eine Doppelung
der Zielregion mit der Klassenfahrt in Stufe 6 muss
vermieden werden.
- Für die EF-Skifahrt steht neben den sportlichen
Aspekten vor allem die Teambildung und die Bildung einer
Stufengemeinschaft sowie das erwachsenenorientierte
soziale Lernen im Vordergrund.
- Die Stufenfahrten in der Q2 dienen als
leistungskursgebundene Fahrten insbesondere dem vertieften
fachgebundenen außerschulischen Lernen, der Ausbildung und
Stärkung der fachwissenschaftlichen und kulturellen
Kompetenz der Schülerinnen und Schüler. Rein freizeit- und
spaßorientierte Fahrten sind nicht möglich. Durch den
Abschlussfahrtcharakter kann zudem ein
identitätsstiftendes „Alumni-Bewusstsein“ gefördert
werden.
Entwurf: J. Dombrink /
Arbeitsgruppe
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