Schulprogramm Entwicklungsprojekte Revision des Fahrtenkonzepts Entwurf
 Fahrtenkonzept des Woeste-Gymnasiums (Entwurfsfassung der Arbeitsgruppe 2015/16)

Präambel/Rechtliche Grundlage

„Schulfahrten und Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen ... sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden“ (Wanderrichtlinien NRW). Fahrten, Wandertage und Exkursionen stellen seit langem einen traditionellen Schwerpunkt der Öffnung der Schule nach außen dar.

Grundsätze

Am Woeste-Gymnasium werden die Vorgaben durch Fahrten in der Unterstufe, der Mittelstufe und der Oberstufe erfüllt. Ziele der Fahrten sind insbesondere soziale Gruppenerfahrungen - auch durch Sport - sowie die Begegnung mit der Natur und der Kultur des eigenen Landes sowie fremder Länder. Ergänzend dazu werden am Woeste-Gymnasium lehrplanangebundene Fachexkursionen unternommen. Zudem bietet das Woeste-Gymnasium Austausche mit freiwilliger Teilnahme an.

Die Planungshoheit für Fahrten durch Fahrtleiter, Kurs, Elternpflegschaft soll durch die Vorgaben nicht zu sehr eingeschränkt werden.

Es sollte bei allen Fahrten auf eine kostengünstige Gestaltung, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern und Schüler nicht übersteigt (s. auch Kostenrahmen), geachtet werden. Ortsvorgaben werden nicht gemacht.

Vereinbarungen

  • Anzahl der Fahrten/Stufenzuordnung
    • Am Woeste-Gymnasium gehen die Schüler in den Stufen 6, 8, 10 und 12 auf Klassen- bzw. Stufenfahrt. Für die Klasse 5 ist eine kurze Gemeinschaftsveranstaltung mit Übernachtung „auf kleiner Flamme“ (Zinzendorfhaus, Zeltübernachtung, o.ä.) innerhalb der „Fahrtenwoche/ Projektwoche“ möglich.
  • Zeitpunkt/-rahmen
    • Die Fahrten finden in einer frühzeitig festgelegten sogenannten „Fahrtenwoche“ (meist ca. 3 Wochen nach Schuljahresbeginn) statt.
  • Kostenrahmen
    • Die Schulkonferenz legt jedes Jahr den Kostenrahmen, die verbindliche Obergrenze für Fahrten fest. Ein Ausgleich zwischen unterschiedlich teuren Fahrten innerhalb der Kostenobergrenze findet nicht statt.
    • Stand 2015
      • Stufe 6: 250 €
      • Stufe 8: 300 €
      • Stufe Q2: 450 €
      • Skifahrt EF: 500 € ().
  • Art der Fahrten/Pädagogische Ziele
    • Für die Stufe 6 steht bei der Auswahl des Fahrtziels innerhalb Deutschlands überwiegend das Anliegen der Gemeinschaftsförderung und des sozialen Lernens im Vordergrund. Gruppenerfahrung, Stärkung von Mitverantwortung, Prägung positiver sozialer Verhaltensmuster sollen helfen, eine Klassengemeinschaft zu bilden. Die Klassen können (z.B. aus Kostengründen), müssen aber nicht zusammen fahren.Bei gemeinsamen Fahrten der Klassen wird neben den zwei Begleitern pro Klasse ein zusätzlicher Betreuer als „Springer“ mitgenommen.
    • Für die Stufe 8 sollen insbesondere die Natur und kulturell-historische Aspekte bei der Zielauswahl innerhalb Deutschlands eine Rolle spielen. Eine Doppelung der Zielregion mit der Klassenfahrt in Stufe 6 muss vermieden werden.
    • Für die EF-Skifahrt steht neben den sportlichen Aspekten vor allem die Teambildung und die Bildung einer Stufengemeinschaft sowie das erwachsenenorientierte soziale Lernen im Vordergrund.
    • Die Stufenfahrten in der Q2 dienen als leistungskursgebundene Fahrten insbesondere dem vertieften fachgebundenen außerschulischen Lernen, der Ausbildung und Stärkung der fachwissenschaftlichen und kulturellen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler. Rein freizeit- und spaßorientierte Fahrten sind nicht möglich. Durch den Abschlussfahrtcharakter kann zudem ein identitätsstiftendes „Alumni-Bewusstsein“ gefördert werden.
Entwurf: J. Dombrink / Arbeitsgruppe



Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 19.02.2016