Schulprogramm | Geschichte | Leistungsbewertung |
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Konzept der Schule |
Vereinbarungen der Fachkonferenz Geschichte zur Leistungsbewertung | |||||||||||||||
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Leistungsbewertung in der Sekundarstufe IDie rechtliche Grundlage für Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§6 APO-SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre keine Klassenarbeiten vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“. Dabei hat jede Bewertung von Leistungen ihren Ausgangspunkt bei den im Unterricht erworbenen Kompetenzen.Gemäß des Kernlehrplans für das Fach Geschichte sind dabei Kompetenzen in folgenden Bereichen auszubilden:
Die zu den vier Bereichen zu erwerbenden Kompetenzen sind sowohl bei den Fachlehrplänen als auch unten auf dieser Seite aufgeschlüsselt. |
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Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II - KlausurenAnzahl und Länge der Klausuren
Konstruktion und Bewertung der KlausurenDie zu erbringenden Leistungen in Klausuren richten sich in zunehmendem Maße nach den drei Anforderungsbereichen ((I) Reproduktion, (II) Reorganisation und Transfer, (III) Reflexion und Problemlösung). In der Einführungsphase kann somit insbesondere im ersten Halbjahr auf eine Aufgabe aus dem Anforderungsbereich III verzichtet werden. Klausuren in der Qualifikationsphase müssen alle drei Anforderungsbereiche aufweisen.Da sich Aufgabenart und Aufgabenstellung im Verlauf der Qualifikationsphase zunehmend an die Bedingungen der schriftlichen Abiturprüfung anpassen müssen, ist neben der Berücksichtigung der Anforderungsbereiche ebenfalls auf eine Verwendung der im Abitur obligatorischen Operatoren zur Aufgabenstellung zu achten. Die Aufgabenstellungen sollen dabei variieren, um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die schriftliche Abiturprüfung vorzubereiten. Die Bewertung der Klausuren erfolgt grundsätzlich mit Hilfe eines Kriterienrasters, welches sich bei der Vergabe der Punkte an den Standards der schriftlichen Abiturprüfung orientiert. Das gilt insbesondere für die Gewichtung der einzelnen Aufgaben. Bei der Notenbildung ist der in der schriftlichen Abiturprüfung übliche Punkteschlüssel zu verwenden. Gemäß §13 (2) APO-GOSt führen Klausuren mit gehäuften Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit in der Einführungsphase zu einem Abzug von einem, in der Qualifikationsphase zu einem Abzug von zwei Notenpunkten. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Abzug von einem Notenpunkt in der Qualifikationsphase: Einzelne Absätze sind frei von Verstößen gegen grundlegende Regeln der sprachlichen Richtigkeit. Die Fehler beeinträchtigen z. T. das Lesen und Verstehen. Abzug von zwei Notenpunkten in der Qualifikationsphase (einem in der Einführungsphase): Einzelne Sätze sind frei von Verstößen gegen grundlegende Regeln der sprachlichen Richtigkeit. Die Fehler beeinträchtigen das Lesen und Verstehen stark. |
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Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II - Sonstige LeistungenDen sonstigen Leistungen im Unterricht kommt der gleiche Stellenwert zu wie den schriftlichen Leistungen. Unter den Begriff „Sonstige Leistungen“ fallen alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachen Leistungen außer Klausuren wie z.B.:
Insbesondere ab der Qualifikationsphase sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Mitarbeit im Unterricht auf die mündliche Abiturprüfung vorbereitet werden. |
Kompetenzerwartungen der
Klasse 6
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Sachkompetenz | Methodenkompetenz | Urteilskompetenz | Handlungskompetenz |
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Kompetenzerwartungen der
Klasse 8
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Sachkompetenz | Methodenkompetenz | Urteilskompetenz | Handlungskompetenz |
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Kompetenzerwartungen der
Klasse 9
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Sachkompetenz | Methodenkompetenz | Urteilskompetenz | Handlungskompetenz |
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