Schulprogramm Ganztag Vertretungskonzept Ad-hoc-Vertretungen
Rahmenvereinbarungen „Ad-hoc-Vertretungen“

Prinzipien

  1. Unterrichtsvertretungen sind in den regulären Unterrichtsbetrieb konzeptionell gebunden. Sie haben grundsätzlich einen fachlichen Bezug.
  2. Bei vorhersehbarer Abwesenheit einer Lehrkraft stellt diese auf Anforderung vom Vertretungsplaner rechtzeitig sinnvolle Aufgaben für den Vertretungsunterricht; diese können sich auch auf den Vertretungsfundus beziehen, der von den Fachgruppen angelegt und im Kopierraum zur Verfügung gestellt wird.
  3. In Zeiten, in denen Schulfahrten stattfinden, sind Vertretungen durch „lerngruppenfremde“ oder „fachfremde“ Lehrkräfte nicht zu vermeiden, wenn für die in der Schule verbleibenden Schüler der reguläre Unterrichtsbetrieb aufrecht erhalten werden soll. Auch aus diesem Grund findet in der Fahrtenwoche des Woeste-Gymnasiums (4. Woche eines jeden Schuljahres) auf Beschluss der Schulkonferenz für die nicht auf Schulfahrt befindlichen Schüler eine Projektwoche statt.
  4. Wichtiger Bestandteil des Vertretungskonzeptes ist das Selbstlernzentrum. Es steht den Oberstufenschülern für die Bearbeitung der EVA-Aufgaben zur Verfügung. In der ersten Stunde kann es auch für Vertretungsstunden in der Sekundarstufe I genutzt werden, notfalls auch für zwei Lerngruppen gleichzeitig. Kleinere Kurse der Mittelstufe (Differenzierung, Religion, Philosophie), die einen festen Arbeitsauftrag besitzen, können auch außerhalb der ersten Stunde von der dortigen Aufsicht, soweit es sich um eine Lehrkraft handelt, mitbetreut werden.

Für die Sekundarstufe I werden abhängig vom Vertretungszeitpunkt folgende Verfahrensweisen unterschieden:

Montags bis freitags: 1. bis 6. Stunde

  • Beauftragung einer Lehrkraft, vorzugsweise eines Fachlehrers der Lerngruppe
  • Kann kein Fachlehrer der Lerngruppe beauftragt werden, so versorgt die dann zur Vertretung eingesetzte Lehrkraft die Lerngruppe gemäß den folgenden Prioritäten (abgestufte Rangfolge):
    • Zur Verfügung gestelltes Arbeitsprogramm des fehlenden Fachlehrers
      • aktuell zusammengestellt
      • dem Vertretungsfundus entnommen
    • Eigenes Arbeitsprogramm des Vertretungslehrers
      • aktuell zusammengestellt
      • langfristig vorbereitet ("Jokerstunden")
      • dem Vertretungsfundus entnommen
      • von Fachlehrern der Lerngruppe erbeten
    • Nicht gestattet
      • Verordnung von Freiarbeit
      • ein reines "Absitzen der Zeit"

Es ist sinnvoll, die Vertretung durch einen Ringtausch zu organisieren, indem der Unterricht des Vertretungslehrers vom Nachmittag auf den Vormittag vorverlegt wird. Bei einer solchen Stundenverlegung sollte jedoch sichergestellt sein, dass der eingesetzte Fachlehrer seinen Unterricht vorbereitet durchführen kann. Dann ergeben sich folgende Vorteile:
  • Der Unterricht findet zu einer besseren Zeit statt.
  • Hausaufgaben können in der Schulzeit untergebracht werden.
  • Nachmittags können Nicht-Lehrkräfte zur allgemeinen Entlastung der Lehrkräfte eingesetzt werden.

Montags, mittwochs, donnerstags: 7. und 8. Stunde

  • Beim Einsatz von Lehrkräften werden die Lerngruppen gemäß den folgenden Prioritäten versorgt (abgestufte Rangfolge):
    • Bereit gestelltes Arbeitsprogramm des fehlenden Fachlehrers
    • Anfertigen von Hausaufgaben
    • Eigenes Arbeitsprogramm des Vertretungslehrers
      • aktuell zusammengestellt
      • langfristig vorbereitet ("Jokerstunden")
      • dem Vertretungsfundus entnommen
      • von Fachlehrern der Lerngruppe erbeten
  • Beim Einsatz von Honorarkräften:
    • Zur Verfügung gestelltes Arbeitsprogramm des fehlenden Fachlehrers
    • Zur Verfügung gestelltes Material des Fachlehrers aus dem Vertretungsfundus
    • Anfertigen von Hausaufgaben
    • Eigene Stunde im Rahmen der Fachkompetenz
    • Lernspiele


Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 23.12.2018