Rahmenvereinbarungen
„Ad-hoc-Vertretungen“
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Prinzipien
- Unterrichtsvertretungen sind in den regulären
Unterrichtsbetrieb konzeptionell gebunden. Sie haben
grundsätzlich einen fachlichen Bezug.
- Bei vorhersehbarer Abwesenheit einer Lehrkraft
stellt diese auf Anforderung vom Vertretungsplaner
rechtzeitig sinnvolle Aufgaben für den
Vertretungsunterricht; diese können sich auch auf den
Vertretungsfundus beziehen, der von den Fachgruppen
angelegt und im Kopierraum zur Verfügung gestellt
wird.
- In Zeiten, in denen Schulfahrten stattfinden, sind
Vertretungen durch „lerngruppenfremde“ oder
„fachfremde“ Lehrkräfte nicht zu vermeiden, wenn für
die in der Schule verbleibenden Schüler der reguläre
Unterrichtsbetrieb aufrecht erhalten werden soll. Auch
aus diesem Grund findet in der Fahrtenwoche des
Woeste-Gymnasiums (4. Woche eines jeden Schuljahres)
auf Beschluss der Schulkonferenz für die nicht auf
Schulfahrt befindlichen Schüler eine Projektwoche
statt.
- Wichtiger Bestandteil des Vertretungskonzeptes ist
das Selbstlernzentrum. Es steht den Oberstufenschülern
für die Bearbeitung der EVA-Aufgaben zur Verfügung. In
der ersten Stunde kann es auch für Vertretungsstunden
in der Sekundarstufe I genutzt werden, notfalls auch
für zwei Lerngruppen gleichzeitig. Kleinere Kurse der
Mittelstufe (Differenzierung, Religion, Philosophie),
die einen festen Arbeitsauftrag besitzen, können auch
außerhalb der ersten Stunde von der dortigen Aufsicht,
soweit es sich um eine Lehrkraft handelt, mitbetreut
werden.
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Für die
Sekundarstufe I werden abhängig vom
Vertretungszeitpunkt folgende Verfahrensweisen
unterschieden:
Montags bis freitags: 1. bis 6. Stunde
- Beauftragung einer Lehrkraft, vorzugsweise eines
Fachlehrers der Lerngruppe
- Kann kein Fachlehrer der Lerngruppe beauftragt
werden, so versorgt die dann zur Vertretung
eingesetzte Lehrkraft die Lerngruppe gemäß den
folgenden Prioritäten (abgestufte Rangfolge):
- Zur Verfügung gestelltes Arbeitsprogramm des
fehlenden Fachlehrers
- aktuell zusammengestellt
- dem Vertretungsfundus entnommen
- Eigenes Arbeitsprogramm des Vertretungslehrers
- aktuell zusammengestellt
- langfristig vorbereitet ("Jokerstunden")
- dem Vertretungsfundus entnommen
- von Fachlehrern der Lerngruppe erbeten
- Nicht gestattet
- Verordnung von Freiarbeit
- ein reines "Absitzen der Zeit"
Es ist sinnvoll, die Vertretung durch einen Ringtausch
zu organisieren, indem der Unterricht des
Vertretungslehrers vom Nachmittag auf den Vormittag
vorverlegt wird. Bei einer solchen Stundenverlegung
sollte jedoch sichergestellt sein, dass der eingesetzte
Fachlehrer seinen Unterricht vorbereitet durchführen
kann. Dann ergeben sich folgende Vorteile:
- Der Unterricht findet zu einer besseren Zeit
statt.
- Hausaufgaben können in der Schulzeit untergebracht
werden.
- Nachmittags können Nicht-Lehrkräfte zur
allgemeinen Entlastung der Lehrkräfte eingesetzt
werden.
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Montags, mittwochs, donnerstags: 7. und 8. Stunde
- Beim Einsatz von Lehrkräften werden die Lerngruppen
gemäß den folgenden Prioritäten versorgt (abgestufte
Rangfolge):
- Bereit gestelltes Arbeitsprogramm des fehlenden
Fachlehrers
- Anfertigen von Hausaufgaben
- Eigenes Arbeitsprogramm des Vertretungslehrers
- aktuell zusammengestellt
- langfristig vorbereitet ("Jokerstunden")
- dem Vertretungsfundus entnommen
- von Fachlehrern der Lerngruppe erbeten
- Beim Einsatz von Honorarkräften:
- Zur Verfügung gestelltes Arbeitsprogramm des
fehlenden Fachlehrers
- Zur Verfügung gestelltes Material des
Fachlehrers aus dem Vertretungsfundus
- Anfertigen von Hausaufgaben
- Eigene Stunde im Rahmen der Fachkompetenz
- Lernspiele
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