Schulprogramm Ganztag Vertretungskonzept Lehrkräfte
Rahmenvereinbarungen „Lehrkräfte“

Vorkehrungen bei der Stundenplanerstellung und Prioritäten beim Vertretungseinsatz

  1. Bei der Stundenplanerstellung werden für alle Lehrkräfte so viele Springstunden vorgesehen, dass
    • in jeder Stunde mindestens vier Lehrkräfte für Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen und daher
    • eine erträgliche Verteilung der Vertretungslast möglich ist.

  2. In den Stunden 1 bis 5 werden an allen Tagen jeweils drei Bereitschaften eingerichtet, in den Stunden 7 und 8 sowie am Dienstag und Freitag in Stunde 6 jeweils zwei Bereitschaften. Diese Bereitschaften kommen wie unter 5. beschrieben zum Einsatz.

  3. Weist der Stundenplan einer Lehrkraft mehr als fünf Springstunden auf, können überzählige Springstunden auf Wunsch für die Ausübung von Dienstgeschäften (Unterrichtsvorbereitung, Korrekturarbeit, Beratungsgespräche für Eltern und Schüler etc.) reserviert werden, solange dadurch Punkt 1 (s.o.) nicht verletzt wird.

  4. Damit der Vertretungsunterricht den laufenden Unterrichtsprozess unterstützen kann, werden die Lehrkräfte vorzugsweise in Klassen eingesetzt, in denen sie selbst auch normalen Fachunterricht erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vertretungsbedarf bereits am Vortag bekannt ist.

  5. Steht keine solche Lehrkraft zur Verfügung, wird eine Lehrkraft in Bereitschaft eingesetzt. Auf diese wird insbesondere zurückgegriffen, wenn sich der Vertretungsbedarf erst am selben Tag ergibt.

  6. Falls auch eine Bereitschaft nicht mehr greifbar ist, muss ein freie Lehrkraft eingesetzt werden.

  7. Lehrkräfte können auch eine Stunde vor oder eine Stunde nach ihrem regulären Unterricht zur Vertretung eingesetzt werden. Im Ausnahmefall können auf Wunsch der Lehrkraft einzelne Stunden für wichtige regelmäßige Termine (z.B. Arztbesuche) gesperrt werden.

  8. Die Hierarchisierung der Einsatzkriterien kann in Einzelfällen zugunsten einer besseren Gleichverteilung der Vertretungseinsätze innerhalb des Kollegiums geändert werden. Grundlage hiefür sind die Statistiken der Mehrarbeitsabrechnung und UntStat, die dem Vertretungsplanteam einmal im Monat zur Verfügung gestellt werden. Das Vertretungsplanteam achtet auf eine Gleichverteilung sowohl in Kurz- wie Langzeiträumen unter Berücksichtigung des Teilzeitfaktors.

  9. Schwerbehinderte sollen nach dem SGB (9. Teil) nur in angemessenen Grenzen zum Vertretungsunterricht eingeteilt werden. Handelt es sich um Mehrarbeit, können sie diese ablehnen.

Unterstützung der Kollegen bei vorhersehbarer Absenz (Fortbildung, Sonderurlaub u. a.; im Einzelfall auch bei Krankheit)

  • Vorhersehbare Absenzen werden mindestens zwei Wochen im Voraus mit Hilfe des internen Formulars bei der Schulleitung beantragt.
  • Die Schulleitung stellt dem Vertretungsplaner zwecks Regelung der Vertretung eine Kopie des Antrags zur Verfügung.
  • Drei Tage vor der Absenz bespricht die antragstellende Lehrkraft mit dem Vertretungsplaner die Regelung der Vertretung.
  • In dieser Besprechung wird festgelegt, für welche der zu vertretenden Stunden die antragstellende Lehrkraft ein Arbeitsprogramm zusammenstellen muss.
  • Es wird unterschieden zwischen Arbeitsprogrammen, die
    • eine Unterstützung für die Vertretungslehrkraft darstellen, bei Ausfall der Stunde aber auch problemlos in der Folgestunde vom Fachlehrer mit der Klasse bearbeitet werden können,
    • zwingend (z.B. als Vorbereitung für eine Klassenarbeit) von der Klasse bearbeitet werden müssen, sodass die Stunde nicht ausfallen darf.
  • Alle Lehrkräfte geben direkt in Ihrer E-Mail an das Sekretariat und das Stundenplanteam an, für welche Lerngruppen sie Aufgabenmaterial an die E-Mail-Adresse "[email protected]" verschicken und welchen Bearbeitungscharakter ("zwingend zu bearbeiten" oder "Unterstützung für die Vertretung") dieses Material besitzt.
  • Falls der Unterricht durch einen Referendar fortgeführt werden kann, informiert der Kollege darüber direkt in der E-Mail an das Sekretariat und das Stundenplanteam. Entsprechendes gilt auch für die Fortführung des Unterrichts durch einen Studenten im Praxissemester. In diesem Fall beaufsichtigt die eingesetzte Lehrkraft den vom Studenten durchgeführten Unterricht.


Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 23.12.2018