Vorkehrungen bei der Stundenplanerstellung und
Prioritäten beim Vertretungseinsatz
- Bei der Stundenplanerstellung werden für alle
Lehrkräfte so viele Springstunden vorgesehen, dass
- in jeder Stunde mindestens vier Lehrkräfte für
Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen und
daher
- eine erträgliche Verteilung der Vertretungslast
möglich ist.
- In den Stunden 1 bis 5 werden an allen Tagen jeweils
drei Bereitschaften eingerichtet, in den Stunden 7 und
8 sowie am Dienstag und Freitag in Stunde 6 jeweils
zwei Bereitschaften. Diese Bereitschaften kommen wie
unter 5. beschrieben zum Einsatz.
- Weist der Stundenplan einer Lehrkraft mehr als fünf
Springstunden auf, können überzählige Springstunden
auf Wunsch für die Ausübung von Dienstgeschäften
(Unterrichtsvorbereitung, Korrekturarbeit,
Beratungsgespräche für Eltern und Schüler etc.)
reserviert werden, solange dadurch Punkt 1 (s.o.)
nicht verletzt wird.
- Damit der Vertretungsunterricht den laufenden
Unterrichtsprozess unterstützen kann, werden die
Lehrkräfte vorzugsweise in Klassen eingesetzt, in
denen sie selbst auch normalen Fachunterricht
erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der
Vertretungsbedarf bereits am Vortag bekannt ist.
- Steht keine solche Lehrkraft zur Verfügung, wird
eine Lehrkraft in Bereitschaft eingesetzt. Auf diese
wird insbesondere zurückgegriffen, wenn sich der
Vertretungsbedarf erst am selben Tag ergibt.
- Falls auch eine Bereitschaft nicht mehr greifbar
ist, muss ein freie Lehrkraft eingesetzt werden.
- Lehrkräfte können auch eine Stunde vor oder eine
Stunde nach ihrem regulären Unterricht zur Vertretung
eingesetzt werden. Im Ausnahmefall können auf Wunsch
der Lehrkraft einzelne Stunden für wichtige
regelmäßige Termine (z.B. Arztbesuche) gesperrt
werden.
- Die Hierarchisierung der Einsatzkriterien kann in
Einzelfällen zugunsten einer besseren Gleichverteilung
der Vertretungseinsätze innerhalb des Kollegiums
geändert werden. Grundlage hiefür sind die Statistiken
der Mehrarbeitsabrechnung und UntStat, die dem
Vertretungsplanteam einmal im Monat zur Verfügung
gestellt werden. Das Vertretungsplanteam achtet auf
eine Gleichverteilung sowohl in Kurz- wie
Langzeiträumen unter Berücksichtigung des
Teilzeitfaktors.
- Schwerbehinderte sollen nach dem SGB (9. Teil) nur
in angemessenen Grenzen zum Vertretungsunterricht
eingeteilt werden. Handelt es sich um Mehrarbeit,
können sie diese ablehnen.
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Unterstützung der Kollegen bei vorhersehbarer Absenz
(Fortbildung, Sonderurlaub u. a.; im Einzelfall auch bei
Krankheit)
- Vorhersehbare Absenzen werden mindestens zwei Wochen
im Voraus mit Hilfe des internen Formulars bei der
Schulleitung beantragt.
- Die Schulleitung stellt dem Vertretungsplaner zwecks
Regelung der Vertretung eine Kopie des Antrags zur
Verfügung.
- Drei Tage vor der Absenz bespricht die
antragstellende Lehrkraft mit dem Vertretungsplaner
die Regelung der Vertretung.
- In dieser Besprechung wird festgelegt, für welche
der zu vertretenden Stunden die antragstellende
Lehrkraft ein Arbeitsprogramm zusammenstellen muss.
- Es wird unterschieden zwischen Arbeitsprogrammen,
die
- eine Unterstützung für die Vertretungslehrkraft
darstellen, bei Ausfall der Stunde aber auch
problemlos in der Folgestunde vom Fachlehrer mit der
Klasse bearbeitet werden können,
- zwingend (z.B. als Vorbereitung für eine
Klassenarbeit) von der Klasse bearbeitet werden
müssen, sodass die Stunde nicht ausfallen darf.
- Alle Lehrkräfte geben
direkt in Ihrer E-Mail an das Sekretariat und das
Stundenplanteam an, für welche Lerngruppen sie
Aufgabenmaterial an die E-Mail-Adresse
"[email protected]" verschicken und welchen
Bearbeitungscharakter ("zwingend zu bearbeiten"
oder "Unterstützung für die Vertretung") dieses
Material besitzt.
- Falls der Unterricht
durch einen Referendar fortgeführt werden kann,
informiert der Kollege darüber direkt in der
E-Mail an das Sekretariat und das Stundenplanteam.
Entsprechendes gilt auch für die Fortführung des
Unterrichts durch einen Studenten im
Praxissemester. In diesem Fall beaufsichtigt die
eingesetzte Lehrkraft den vom Studenten
durchgeführten Unterricht.
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