- Lerngruppen, die dem „Gebundenen Ganztagsbetrieb“
angehören, werden in dem obligatorischen Zeitrahmen
des Ganztages verlässlich unterrichtet oder betreut.
Dieser Zeitrahmen umfasst am Woeste-Gymnasium
- montags, mittwochs und donnerstags die erste bis
zur achten Unterrichtsstunde (07:50 Uhr bis 14:55
Uhr),
- dienstags und freitags die erste bis sechste
Unterrichtsstunde (07:50 Uhr bis 13:10 Uhr).
- Der aktuelle Vertretungsplan wird für die Schüler
mit eintägigem Vorlauf in der Pausenhalle publiziert;
die beauftragten Schüler der Klassen in der
Sekundarstufe I und die Oberstufenschüler informieren
sich dort
- vor Unterrichtsbeginn,
- während der beiden großen Pausen und
- vor dem Antreten des Heimweges.
- Die Schüler sind verpflichtet, die für den
planmäßigen Unterricht vorgesehenen Materialien
(Lehrbücher, Hefte, Sportkleidung usw.)
bereitzuhalten, um die Fortsetzung des Fachunterrichts
zu ermöglichen. Ebenso müssen die Materialien für den
rechtzeitig angekündigten außerplanmäßigen Unterricht
vorliegen.
- Sollte der reguläre Unterricht an einem Tag
vorzeitig enden, halten sich Schüler mit
anschließendem AG-Unterricht (Musik, MINT o.ä.) in der
Kleinen Aula auf.
Erläuternde
Anmerkungen
Die Schulkonferenz hat am 26.10.2015 einstimmig
beschlossen, die verlässliche Betreuung grundsätzlich auf
die Stufen 5 bis 7 zu begrenzen. Demnach darf der
Unterrichtstag in den Stufen 8 und 9 in Phasen mit
außergewöhnlich hohem Vertretungsbedarf vorzeitig nach der
5. Stunde (Di, Fr) beziehungsweise nach der 7. Stunde (Mo,
Mi, Do) enden. Nach Prüfung auf Gründe, die möglicherweise
dagegen sprechen, wird hiervon in der Regel Gebrauch
gemacht. Pädagogisch begründete Ausnahmen von der Regel
sind:
- Ausdrücklicher Wunsch des fehlenden Fachlehres zur
Bearbeitung von Unterrichtsinhalten bzw.
Arbeitsmaterialien durch den Vertretungslehrer,
- Vermeidung eines gehäuften vorzeitigen Beendens des
Unterrichtstages in einer bestimmten Klasse.
Ein Merkmal für Phasen mit hohem Vertretungsbedarf ist
z.B., dass
- ein Kollege eine Vertretung an einem Tag übernehmen
müsste, an dem er bereits planmäßig mit sieben oder
mehr Unterrichtsstunden (inkl. Ganztag) eingeteilt
ist,
- ein Kollege mehr als eine Vertretungsstunde am Tag
übernehmen müsste (ohne Stattstunden),
- in der entsprechenden Stunde kein Kollege "gleicher
Klasse" mehr zur Verfügung steht, weil alle in Frage
kommenden Kollegen sich bereits im
(Vertretungs-)Einsatz befinden,
- an den beiden Vortagen jeweils 20 Vertretungsstunden
erteilt werden mussten (Orientierungsgröße, kein
Automatismus).
Aus der neuen Regelung kann jedoch im Einzelfall kein
Recht auf ein vorzeitiges Ende abgeleitet werden. Die
Schule ist bestrebt, im Rahmen ihrer systemischen
Möglichkeiten, den Unterricht möglichst vollständig
durchzuführen und auch bei Abwesenheit von Lehrkräften
eine optimale Vertretung zu organisieren. Optimal ist eine
Vertretung vor allem dann, wenn ein Fachlehrer derselben
Klasse eingesetzt werden kann. Ist eine Vertretung nicht
möglich, sollen der Lerngruppe nach Möglichkeit Aufgaben
zur selbstständigen Bearbeitung (EVA) gegeben werden, um
den Lernfortschritt abzusichern.
Die Regelung respektiert dezidiert die Verantwortlichkeit
jeder einzelnen Fachlehrkraft für die Lehrplanerfüllung.
- Wenn ein absehbar abwesender Fachlehrer ausdrücklich
anordnet, dass die Schüler während seiner Abwesenheit
im Fach- oder Klassenraum unter Aufsicht eine Aufgabe
selbständig erledigen, dann ist ein vorzeitiges Ende
nicht möglich.
- Wenn zur Verfügung gestellte Aufgaben nur
Unterstützungscharakter für eine mögliche
Vertretungslehrkraft haben und nicht zwingend in der
anfallenden Vertretungsstunde bearbeitet werden müssen
(z.B. als Vorbereitung auf eine Klassenarbeit), ist
ein vorzeitiges Ende prinzipiell möglich.
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