Fragen und Antworten zum
Integrationskonzept
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Erlassgrundlage
Maßgebend für die Integrationsarbeit an den Schulen ist
der am 28.06.2016 erschienene Erlass:
Der Erlasses fasst die beiden folgenden bis zum Ende des
Schuljahres 2015/16 gültigen Erlasse zusammen:
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- Nach welchem Erlass arbeiten wir in unserer Schule?
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- Warum arbeiten wir nach dem neuesten Erlass? Er
tritt zwar ab dem 1. August 2016 in Kraft; er muss
aber erst ab dem 1. August 2017 angewendet werden, und
er ist deutlich weniger konkretisiert als die alten
Erlasse.
- Der neue
Erlass 13-63 Nr. 3 vollzieht die Praxis nach, die am
Woeste-Gymnasium aufgrund der pädagogischen und
organisatorischen Erfordernisse entwickelt wurde.
- Die beiden alten Erlasse, die in dem neuen
aufgegangen sind, waren zur Bewältigung vergangener
Integrationsaufgaben geschaffen worden; sie passen
nicht mehr zum gegenwärtigen Integrationsproblem:
- 14-01 Nr. 3 vom 18.10.1988: Integration der
Spätaussiedler [Stichwort: Auffangklassen]
- Auffangklassen werden unterjährig im
Bedarfsfall eingerichtet; sie werden am
Schuljahresende aufgelöst. Am Schuljahresende
gehen die Schüler in eine Regelklasse oder in
eine Vorbereitungsklasse über.
- 13-63 Nr. 3 vom 21.12.2009: Integration von
Migranten [Stichwort: Vorbereitungsklassen]
- Vorbereitungsklassen werden ganzjahrig
eingerichtet. Die Verweildauer eines Schülers
in einer Vorbereitungsklasse beträgt maximal 2
Jahre. In einer Vorbereitungsklasse sollen
nicht mehr als zwei Jahrgänge unterrichtet
werden.
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- Nach welchem Modell verfahren wir am
Woeste-Gymnasium? Sofortige Zuweisung in eine
Regelklasse und Unterricht nach deren Stundenplan mit
intensiver individueller Förderung in der deutschen
Sprache in 10-12 Wochenstunden?
- Alle Schüler, die aufgrund ihrer unzureichenden
Deutschkenntnisse für maximal zwei Jahre befristet
aufgenommen werden, werden sofort einer Regelklasse,
genannt „Stammklasse“, jedoch keiner „Regelbeschulung“
zugewiesen.
- Die Schüler verlassen in mindestens 12 Stunden den
Unterricht der Stammklasse, um in der fluktuierenden
Sprachfördergruppe des Woeste-Gymnasiums, genannt
„Internationale Klasse“, Unterricht im Fach „Deutsch
als Fremdsprache (DaF)“ zu erhalten.
- Für die einzelnen Unterrichtsstunden in der
Internationalen Klasse werden in bilateraler Absprache
mit den Leitern der Stammklassen „beschulbare Stundengruppen“
zusammengestellt. Die jeweils nicht anwesenden Schüler
partizipieren in regulärer Weise am Unterricht ihrer
Stammklasse. Folgende Kriterien werden bei der
Zusammenstellung der Stundengruppen vorrangig
beachtet:
- Entwicklungsstand in der Beherrschung der
deutschen Sprache
- Relevanz des gleichzeitig stattfindenden
Unterrichts in der Stammklasse
- Altersmäßige Passung
- Gruppengröße
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- Haben Schüler, die einmal von einer Schule in eine
Regelklasse aufgenommen werden, die gleichen Rechte
wie andere Schüler? Müssen sie beispielsweise erst
dann die Schule verlassen, wenn sie zweimal das
Klassenziel verfehlt haben?
- Schüler der Internationalen Klasse werden erst dann
zu Regelschülern mit normalen Rechten und Pflichten,
wenn die Klassenkonferenz darüber befindet (vgl.
Absatz 2.2.5).
- Mit dem Beschluss der Klassenkonferenz kann ein
Schulwechsel verbunden sein; in diesem Fall ist das
Benehmen mit der Schulaufsicht herzustellen (vgl.
Absatz 2.3.1).
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- Warum verbleiben Schüler mindestens ein Schuljahr
(meist länger) in der Internationalen Klasse, obwohl
im Schulprogramm ausdrücklich hervorgehoben wird, dass
sie für maximal ein Schuljahr aufgenommen sind und
danach über eine Übernahme in eine Regelklasse an
unserer oder einer anderen Schulform entschieden wird?
- Die Angaben zur Verweildauer in der Internationalen
Klasse wurden inzwischen im Schulprogramm an die neue
Erlasslage angepasst:
- Die Verweildauer in einer Sprachfördergruppe
orientiert sich an dem individuellen
Lernfortschritt; sie soll in der Regel einen
Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten (vgl.
Absatz 2.2.5).
- Am Woeste-Gymnasium wird Schüler daher mindestens
ein Kalenderjahr, maximal zwei Schuljahre in der
Internationalen Klasse gefördert.
- Bei Schülern, die unterjährig aufgenommen werden,
wird in der Regel beim zweiten Versetzungstermin über
den Übergang in eine Regelklasse (eventuell mit
Wechsel der Schulform) entschieden.
- Fällt bei Schülern der Internationalen Klasse der
Lernfortschritt außergewöhnlich gering aus, kann auch
schon beim ersten Versetzungstermin ein Wechsel der
Schulform verfügt werden. In Einzelfällen ist ein
AOSF-Verfahren anzustreben.
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- Wie kann eine Sprachförderung im
Französischunterricht stattfinden, wenn die Förderung
des Erwerbs der deutschen Sprache im Unterricht der
Stammklasse generell unterrichtsbegleitend, das heißt,
im thematischen Zusammenhang mit den Zielen und
Inhalten des Fachunterrichts erfolgen soll?
- Eine unterrichtsbegleitende Förderung des Erwerbs
der deutschen Sprache ist im Französischunterricht nur
dann möglich, wenn der Schüler bereits im
Herkunftsland (z.B. Marokko) hinreichende
Französischkenntnisse erworben hat.
- Aus diesem Grund werden für die Schüler der
Internationalen Klasse individuell passende
DaF-Selbstlern-Materialien beschafft, die sie im
Französischunterricht und in anderen ähnlich
gelagerten Situationen autodidaktisch bearbeiten.
- Soweit es organisatorisch möglich ist, nehmen die
Schüler während der Französischstunden am
DaF-Unterricht der Internationalen Klasse teil.
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