Das hier dargestellte Modell war gültig für alle
Jahrgänge, die sich ab dem Schuljahr 2009/10 bis zum
Schuljahr 2015/16 in der Sekundarstufe I befanden:
Wesentliche Kennzeichen des Baustein-Modells sind:
- Alle Schüler sind in der Sekundarstufe I in den
bilingualen Unterricht pflichtmäßig einbezogen. Der
bilinguale Sachfachunterricht erfolgt in den Fächern
Politik und Geschichte.
- Der Englischunterricht in der Sekundarstufe I
berücksichtigt bei den didaktischen Entscheidungen das
Ziel, alle Schüler zur Anwahl bilingualer
Sachfachkurse in der Oberstufe zu befähigen.
- In den Stufen 5, 6 und 7 wird auf der Grundlage
des Lehrwerk-Wortschatzes ein sachfachliches
Glossar entwickelt.
- In den Stufen 8 und 9 wird eine sachfachliche
Orientierung der Stoffauswahl vorgenommen. Dabei
werden geeignete Themengebiete vorbereitend für
den bilingualen Sachfachunterricht akzentuiert.
- In den drei aufeinanderfolgenden Halbjahren 8.2, 9.1
und 9.2 wird der muttersprachlich deutsche
Sachfachunterricht um jeweils eine bilinguale
Unterrichtsstunde ergänzt.
- Jedes der zwei Fächer wird ein Halbjahr lang mit
dieser fremdsprachlichen Ergänzungsstunde
begünstigt.
- Der bilinguale Ergänzungsunterricht behandelt
Themengebiete, welche sich aufgrund ihrer
Inhaltlichkeit insbesonders als Gegenstand
bilingualen Lernens anbieten (z.B. „Imperialism“
oder „Industrialization“). Dabei können auch
Inhalte, die im deutschsprachigen Unterricht
behandelt werden, mit einer zusätzlichen
Perspektive versehen werden.
- Der Lehrplan des deutschsprachigen
Sachfachunterrichts bleibt bis auf zeitliche
Verschiebungen unberührt.
Wenn es die Personalressourcen gestatten, soll der
Englischunterricht in den Stufen 5 und 8 um jeweils eine
Stunde verstärkt werden.
- Die Ergänzungsstunde in der Stufe 5 soll einerseits
dem Ausgleich unterschiedlicher Voraussetzungen,
andererseits einer Konsolidierung der sprachlichen
Basis für den Sachfachunterricht dienen.
- Die Ergänzungsstunde in der Stufe 8 gestattet es dem
Englischunterricht, die Akzentuierung des
Sachfachaspekts ohne Abstriche am Fachlehrplan
vorzunehmen.
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Vorteile des Baustein-Modells gegenüber dem Zug-Modell
- Schüler können sich „spät“, das heißt, am Ende der
Sekundarstufe I für eine bilinguale Laufbahn in der
Oberstufe entscheiden. Beim Zug-Modell müssen sich
Schüler und Eltern bereits vor dem Eintritt in die
gymnasiale Laufbahn für oder gegen das bilinguale
Lernen entscheiden.
- Die Hinwendung zu den bilingualen Angeboten der
Sekundarstufe II erfolgt auf der Grundlage eigener
Lernerfahrung in der Sekundarstufe I. Beim Zug-Modell
erfolgt die Hinwendung zu den bilingualen Angeboten
auf der Grundlage von Spekulationen hinsichtlich
Neigung, Belastbarkeit und Lernfähigkeit am Ende der
Grundschulzeit.
- Die Leistungsfähigkeit der Schüler ist kein
Kriterium für die Zusammensetzung der Parallelklassen
einer Stufe. Beim Zug-Modell erfolgte wegen der
Aufnahmekriterien für die bilingualen Klassen indirekt
eine Leistungsdifferenzierung im Sinne des
„streaming“.
- Das bilinguale Lernen hat auch hinsichtlich der
Frequenz keinen Einfluss auf die Klassenbildung
innerhalb einer Stufe. Beim Zug-Modell konnte sich
abhängig von der Anwahl des bilingualen Zuges die
Frequenz der bilingualen Klasse sehr stark von den
Frequenzen der Regelzug-Klassen unterscheiden.
- Es gibt kein Problem der „einseitigen
Durchlässigkeit“ der Schullaufbahn. Beim Zug-Modell
konnten Schüler den bilingualen Zug zwar „während der
Fahrt verlassen“, jedoch nicht „aufspringen“. Diese
Eigenschaft hat nicht unbedeutenden Einfluss auf die
Entwicklung der Frequenz einer bilingualen Klasse beim
Durchlauf durch die Sekundarstufe I.
- Die personelle Basis für die Einrichtung von
bilingualen Oberstufenkursen wird auf die gesamte
Stufe ausgedehnt. Beim Zug-Modell fußte die Bildung
der bilingualen Oberstufenkurse lediglich auf einer in
der Regel kleiner gewordenen Klasse.
- Alle Schüler können sich Synergie-Effekte bei der
Fächerbelegung in der Gymnasialen Oberstufe zueigen
machen. Mit der Belegung eines bilingualen
Oberstufenkurses kann gleichzeitig die
Belegungsverpflichtung für ein
gesellschaftswissenschaftliches Fach und eine zweite
Fremdsprache abgedeckt werden.
- Die Förderung bilingualen Lernens ist ein
profilierendes Merkmal (Wahlkriterium) der gesamten
Schule.
- Alle Schüler dürfen sich hinsichtlich ihrer
fremdprachlichen Entwicklung gleich gefördert fühlen.
Beim Zug-Modell gab es bei den Schülern und Eltern des
Regelzweiges in nicht unbeträchtlichem Maße Argwohn,
Neid und Enttäuschung hinsichtlich möglicher
Bevorzugungen der Schüler des bilingualen Zweiges.
Ein wesentliches Aspekt lässt sich nicht in das oben
dargestellte Schema einordnen: Beim Wechsel vom Zug-Modell
zum Baustein-Modell muss zugunsten der höheren
fremdsprachlichen Performanz (B2) vieler Absolventen die
Exzellenz weniger Absolventen (C1) aufgegeben werden.
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