Grundsätze
Die Skifahrt der Stufe EF ist eine mehrtägige Schulveranstaltung.
Für sie gelten insbesondere die folgenden wichtigen Vorschriften.
1. Allgemeine Schulordnung (AScho) §41 Schulgesundheitswesen
Absatz 2 und 4 mit Erläuterung
Bei schulischen Veranstaltungen (...) (z.B. Sportveranstaltungen,
Studienfahrten, Besichtigungen) gilt (...) das Verbot des Alkohol-
und Nikotingenusses. Über Ausnahmen entscheidet der Leiter der
Veranstaltung möglichst nach Abstimmung mit den
Erziehungsberechtigten. Hieraus ergibt sich für unsere Fahrt:
- Auf der gesamten Skifahrt (einschließlich Busfahrt) herrscht
Alkoholverbot.
- Über mögliche Ausnahmen zu einzelnen besonderen Anlässen
entscheidet vor Ort das Fahrtenteam.
- Das gleiche gilt bezüglich des Rauchens.
- Der Drogenkonsum ist vom Gesetzgeber grundsätzlich verboten!
2. Fahrtbezogene Ergänzung der ASchO
Alle Schüler haben den Anweisungen eines jeden Mitglieds des
Fahrtenteams Folge zu leisten. Schüler, die durch ihr Verhalten
den Ordnungsrahmen in Frage stellen, indem sie sich beispielsweise
über die getroffenen Vereinbarungen oder die Anordnungen der
Lehrkräfte hinwegsetzen oder sich oder andere Personen gefährden,
können von der weiteren Teilnahme an der Fahrt ausgeschlossen und
damit zur vorzeitigen Rückkehr an den Wohnort verpflichtet werden.
Alle Kosten, die durch eine solche Maßnahme entstehen, tragen auch
bei volljährigen Schülern die Erziehungberechtigten.
3. Weisungsbefugnis der Schüler-Skilehrer
Die Schüler-Skilehrer sind den Schülern der Stufe EF während der
Durchführung des Skiunterrichtes weisungsbefugt.
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Weitere spezielle Rahmenbedingungen
- Musik darf ausschließlich in Zimmerlautstärke unter
Beachtung der Nachtruhe auf den Zimmern mit Einverständnis
aller Zimmerbewohner gehört werden.
- Jeglicher Aufenthalt außerhalb der Pension darf
ausschließlich in mindestens Gruppen von 3 Schülern und nach
Rücksprache mit dem Stufenleiter unternommen werden. Dies gilt
z.B. für den Einkauf im Dorf, Nutzung des Skibusses (zum
Skigebiet oder zur Pension), etc.
- Jungen und Mädchen sind in getrennten Zimmern untergebracht.
- Ab 22.00 Uhr halten sich alle Schüler in der Pension
auf.
- Ab 23.00 Uhr ist jeder Schüler auf seinem zugewiesenen
Zimmer.
- Die Nachtruhe ist einzuhalten.
- Die Bewohner eines Zimmers sind für die Sauberkeit und den
Zustand der Zimmer verantwortlich.
- Alle Bewohner einer Etage achten auf die Sauberkeit auf den
Fluren und dem Treppenhaus.
- Die Bewohner eines Zimmers haben ein Hausrecht; das heißt,
sie dürfen den Aufenthalt anderer Schüler in ihrem Appartement
untersagen.
- Jeder Etage wird mindestens eine Lehrkraft verantwortlich
zugewiesen. Diese Zuständigkeit wird den Schülern zu Beginn
der Fahrt bekannt gegeben.
- Die Skigruppe darf nicht ohne Abmeldung und Zustimmung des
Skilehrers verlassen werden.
- Bei Krankheit muss sich der Schüler morgens (vor dem
Frühstück) persönlich bei seinem Skilehrer abmelden.
- Die tägliche Unterrichtszeit ist voraussichtlich von 10.30
Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
- Das maximale Reisegepäck ist auf 20 kg (ein Gepäckstück)
sowie einem kleinen (!) Versorgungsrucksack für die Busfahrt
beschränkt (exkl. Skier, Skischuhe, Skihelm, Skistöcke).
- Während des Skifahrens ist das Tragen von Skihelm,
Handschuhen, Skibrille und angemessener Skibekleidung
vorgeschrieben.
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