Schulprogramm Schulfahrten Skifahrt nach St. Peter Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen

Grundsätze

Die Skifahrt der Stufe EF ist eine mehrtägige Schulveranstaltung. Für sie gelten insbesondere die folgenden wichtigen Vorschriften.

1. Allgemeine Schulordnung (AScho) §41 Schulgesundheitswesen Absatz 2 und 4 mit Erläuterung

Bei schulischen Veranstaltungen (...) (z.B. Sportveranstaltungen, Studienfahrten, Besichtigungen) gilt (...) das Verbot des Alkohol- und Nikotingenusses. Über Ausnahmen entscheidet der Leiter der Veranstaltung möglichst nach Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten. Hieraus ergibt sich für unsere Fahrt:
  • Auf der gesamten Skifahrt (einschließlich Busfahrt) herrscht Alkoholverbot.
  • Über mögliche Ausnahmen zu einzelnen besonderen Anlässen entscheidet vor Ort das Fahrtenteam.
  • Das gleiche gilt bezüglich des Rauchens.
  • Der Drogenkonsum ist vom Gesetzgeber grundsätzlich verboten!

2. Fahrtbezogene Ergänzung der ASchO

Alle Schüler haben den Anweisungen eines jeden Mitglieds des Fahrtenteams Folge zu leisten. Schüler, die durch ihr Verhalten den Ordnungsrahmen in Frage stellen, indem sie sich beispielsweise über die getroffenen Vereinbarungen oder die Anordnungen der Lehrkräfte hinwegsetzen oder sich oder andere Personen gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Fahrt ausgeschlossen und damit zur vorzeitigen Rückkehr an den Wohnort verpflichtet werden. Alle Kosten, die durch eine solche Maßnahme entstehen, tragen auch bei volljährigen Schülern die Erziehungberechtigten.

3. Weisungsbefugnis der Schüler-Skilehrer

Die Schüler-Skilehrer sind den Schülern der Stufe EF während der Durchführung des Skiunterrichtes weisungsbefugt.

Weitere spezielle Rahmenbedingungen

  • Musik darf ausschließlich in Zimmerlautstärke unter Beachtung der Nachtruhe auf den Zimmern mit Einverständnis aller Zimmerbewohner gehört werden.
  • Jeglicher Aufenthalt außerhalb der Pension darf ausschließlich in mindestens Gruppen von 3 Schülern und nach Rücksprache mit dem Stufenleiter unternommen werden. Dies gilt z.B. für den Einkauf im Dorf, Nutzung des Skibusses (zum Skigebiet oder zur Pension), etc.
  • Jungen und Mädchen sind in getrennten Zimmern untergebracht.
    • Ab 22.00 Uhr halten sich alle Schüler in der Pension auf.
    • Ab 23.00 Uhr ist jeder Schüler auf seinem zugewiesenen Zimmer.
    • Die Nachtruhe ist einzuhalten.
  • Die Bewohner eines Zimmers sind für die Sauberkeit und den Zustand der Zimmer verantwortlich.
  • Alle Bewohner einer Etage achten auf die Sauberkeit auf den Fluren und dem Treppenhaus.
  • Die Bewohner eines Zimmers haben ein Hausrecht; das heißt, sie dürfen den Aufenthalt anderer Schüler in ihrem Appartement untersagen.
  • Jeder Etage wird mindestens eine Lehrkraft verantwortlich zugewiesen. Diese Zuständigkeit wird den Schülern zu Beginn der Fahrt bekannt gegeben.
  • Die Skigruppe darf nicht ohne Abmeldung und Zustimmung des Skilehrers verlassen werden.
  • Bei Krankheit muss sich der Schüler morgens (vor dem Frühstück) persönlich bei seinem Skilehrer abmelden.
  • Die tägliche Unterrichtszeit ist voraussichtlich von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  • Das maximale Reisegepäck ist auf 20 kg (ein Gepäckstück) sowie einem kleinen (!) Versorgungsrucksack für die Busfahrt beschränkt (exkl. Skier, Skischuhe, Skihelm, Skistöcke).
  • Während des Skifahrens ist das Tragen von Skihelm, Handschuhen, Skibrille und angemessener Skibekleidung vorgeschrieben.



Autorisation: Fahrtleitung
Letzte Änderung: 05.03.2015