Vereinbarungen
der Fachkonferenz Politik/Sozialwissenschaften zur
Stellung von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I
|
A - Erfahrungsaustausch zur Volumenbegrenzung
- Schulkonzept steht z.T. im Widerspruch zur
Erlasslage NRW (keine Hausaufgaben für den Folgetag
bei Nachmittagsunterricht); viele Kollegen halten sich
an die Erlasslage.
- In der Klasse 5 wird zum Großteil auf Hausaufgben
verzichtet.
- Eine Verlagerung von „ehemaligen Hausaufgaben“ in
den Unterricht ist nicht ohne Qualitätsverlust
machbar, ein Hausaufgabenkonzept unter den Bedingungen
des Nachmittagsunterrichts erfordert Reduktionen der
Stofffülle bzw. bei den verpflichtenden Lehrplänen.
- Unterricht in problematischen Stundenlagen
(Nachmittagsstunden) bedingen oft einen langsameren
Lernfortschritt.
|
B1 - Vereinbarungen zur Aufgabenstellung
Stufe
|
Vereinbarungen
|
5
|
- Ohne Hausaufgaben oder nur Wiederholung des
zu lernenden Stoffes (z.B. für Überprüfungen)
|
7
|
- Wiederholung des zu lernenden Stoffes (z.B.
für Überprüfungen)
- Überarbeitung des eigenen Heftes/Portfolios
|
9
|
- Wiederholung des zu lernenden Stoffes (z.B.
für Überprüfungen)
- Überarbeitung des eigenen Heftes/Portfolios
- Gelegentlich schriftliche Bearbeitung von
Aufgabenstellungen aus dem Buch, auch
hinsichtlich der in der Oberstufe anstehenden
Klausuren
|
Weitere inhaltliche Festlegungen entfallen, liegen in der
pädagogischen Verantwortung des Fachlehrers
(„Pädagogischer Gestaltungsspielraum“ nach §29.3
Schulgesetz NRW)
|
B2 - Vereinbarungen zur Gestaltung des
Unterrichtes (unter den Bedingungen von
Nachmittagsunterricht)
- Lesen von Texten verstärkt in den Unterricht
verlagern
- Bearbeitung von Aufgaben / schriftliche Beiträge
ebenfalls stärker in den Unterricht verlagern (leider
oft zu Lasten von Diskussionsformen)
|
C - Anmerkungen
- Die Fachkonferenz sieht die Notwendigkeit der
Reduzierung der Stofffülle angesichts der neuen
Gegebenheiten (G8 / Nachmittagsunterricht) und
der Rückmeldung an/über entsprechende Gremien
|