Schulprogramm Ganztag Lernaufgaben/Lernzeiten
Vereinbarungen der Fachkonferenzen - Bestandteile der schulinternen Lehrpläne
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Lernaufgaben und Lernzeiten am Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums (G8)

Zusammenfassung

Eine Zusammenfassung der Überlegungen und Beschlüsse kann im PDF-Format mit einem Klick auf das Dateisymbol auf der rechten Seite geladen werden.

Gesetzliche Grundlage

Im → Erlass (BASS 12-63 Nr. 3) mit dem Titel „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ vom 05.05.2015 werden im Abschnitt 4 die klassischen „Hausaufgaben“ auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.

Für das Woeste-Gymnasium ist der Absatz 4.2 von besonderer Bedeutung:

4.2 Hausaufgaben an Ganztagsschulen
An Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I „Lernzeiten“ an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamt­konzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.

Dieser Absatz erteilt jeder Ganztagsschule und damit auch dem Woeste-Gymnasium einen strukturellen Gestaltungsauftrag, der mit den folgenden Fragen präzisiert werden kann:
  1. Mit welchen Lernaktivitäten werden die Lernzeiten gefüllt? (→ Inhaltsproblem)
  2. Welches zeitliche Volumen ist für Lernzeiten wöchentlich / täglich vorzusehen? (→ Mengenproblem)
  3. An welchen Stellen der Unterrichtswoche sind die Lernzeiten unterzubringen? (→ Unterbringungsproblem)
  4. In welchen Fristen sind die Lernaktivitäten durchzuführen? (→ Terminierungsproblem)

Qualität der Lernaufträge

Die vorgenannten vier Strukturfragen werden im Folgenden in zufriedenstellender Weise beantwortet. Diese Antworten machen deutlich, dass es sich bei den Lernzeiten, die ein Gymnasium nutzen darf, um seine Schüler auf dem Weg zum Schulziel zu fördern, um ein äußerst knappes Gut handelt. Aus diesem Grund muss sich die Abfassung der Lernaufträge an Qualitätskriterien orientieren.

Die Schulleitung hat in der Lehrerkonferenz vom 01.12.2015 die Fachkonferenzen gebeten, die von ihr formulierten


zu diskutieren und fachspezifisch zu konkretisieren.

1. Lösung des Inhaltsproblems: Sinn & Zweck von Lernaufgaben

Auch ein Ganztagsgymnasium ist pädagogisch gut beraten, wenn seine Schüler in den ausgewiesenen Lernzeiten selbständig Aufgaben bearbeiten, die ihnen die Fachlehrer im „obligatorischen Fachunterricht“ aufgetragen haben.

Denn Aufgaben, die außerhalb des „obligatorischen Unterrichts“ von den Schülern zu bearbeiten sind, bilden einen integralen Bestandteil der von einer Schule organisierten Lerntätigkeit; sie dienen vielfältigen pädagogischen Zwecken:
  • Bereitstellung von Wissensbeständen (Vokabeln etc.)
  • Einübung erworbener Fertigkeiten
  • Anwendung erworbener Fähigkeiten
  • Festigung erworbenen Wissens
  • Absicherung von Erkenntnisgewinnen
  • Vergewisserung hinsichtlich des erfolgreichen Erwerbs von Kompetenzen
  • Diagnose von Kenntnislücken
  • Hinführung zur selbständigen Organisation geistiger Tätigkeit
  • Hinführung zur selbständigen geistigen Produktion
  • Ausführung unterrichtlicher Planungen und Überlegungen
  • Vorbereitung neuen Unterrichts
  • usw.
Insbesondere mit Blick auf die Aspekte „Selbständigkeit“, „Selbsttätigkeit“ und „Selbstorganisation“ kann ein Gymnasium ohne Aufgaben, die außerhalb des „obligatorischen Unterrichts“ von den Schülern selbständig zu bearbeiten sind, seine Bildungsziele nicht erreichen.

Da diese Aufgaben in einer Ganztagsschule nicht als „Hausarbeit“ aufgetragen werden, sondern in der Schule erledigt werden können, werden diese nicht „Hausaufgaben“, sondern „Lernaufgaben“ genannt.

Es ist jedoch für das Folgende wichtig einzusehen, dass es konzeptionell keinen inhaltlichen Unterschied zwischen Hausaufgaben und Lernaufgaben gibt. Die unterschiedlichen Namen sollen nur kenntlich machen, welcher Lernort für die Aufgaben primär vorgesehen ist.

2. Lösung des Mengenproblems

Ausgangspunkt der Überlegungen sind die allgegenwärtigen Klagen von Eltern und Schülern über die Erhöhung der schulischen Belastung der Schüler, die durch die Schulzeitverkürzung (Projekt G8) hervorgerufen worden sei.

Um diesen Klagen abzuhelfen, wird nicht nach einer Ausdehnung auf ein Maximum, sondern nach einer Begrenzung auf ein Minimum der Lernzeiten gesucht. Der Suche liegt folgende Überlegung zugrunde:
  • Ein Schüler, der eine Ganztagsschule besucht, darf gegenüber einem Schüler, der eine Vormittagsschule besucht, keinen Nachteil hinsichtlich des Erreichens des Schulziels (Mittlerer Abschluss, Abitur, ...) erfahren.
  • Folglich ist einem Schüler einer Ganztagsschule der gleiche Gesamtumfang an Lerntätigkeit wie einem Schüler an einer Vormittagsschule - je nach Perspektive - anzubieten oder zuzumuten.
  • An einer Vormittagsschule ist der Gesamtumfang an Lerntätigkeit gegeben durch die zeitliche Summe von „obligatorischem Unterricht“ und „Hausaufgaben“.
  • An einer Ganztagsschule ist der Gesamtumfang an Lerntätigkeit gegeben durch die zeitliche Summe von „obligatorischem Unterricht“ und „Lernzeiten“.
  • An einer Ganztagsschule ist der „obligatorische Unterricht“ nicht umfangreicher als an einer Vormittagsschule.
  • Also ist für die „Lernzeiten“ am Woeste-Gymnasium der gleiche zeitliche Umfang vorzusehen, der an Vormittagsschulen für die Erledigung der Hausaufgaben eingeplant wird - wenn die Woeste-Schüler keinen Nachteil hinsichtlich des Erreichens des Schulziels hinnehmen sollen.
Das Mengenproblem wird nach dieser Schlussfolgerung gelöst, wenn gesetzlichen Bestimmungen, die für die Erledigung von Hausaufgaben gelten, auch für die „Lernzeiten“ eingehalten werden:

4.3 Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag
Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen.

4.4 Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben (Gymnasium G8)
Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
    Klassen 5 bis 7: 60 Minuten
    Klassen 8 bis 9: 75 Minuten

Für die abschließende Berechnung der Hausaufgabenzeiten an einem Vormittagsgymnasium ist folgender Sachverhalt maßgebend:
  • Die 163 Jahreswochenstunden, die die gesetzliche Stundentafel für die Sekundarstufe I vorschreibt, werden in der Regel so verteilt, dass in den Stufen 5 bis 7 jeweils an einem Wochentag und in den Stufen 8 und 9 an zwei Wochentagen Nachmittagsunterricht stattfindet.
  • Begründung (siehe gleicher Erlass, Absatz 2.5):
    • An einem Schulvormittag dürfen höchstens 6 Unterrichtsstunden erteilt werden.
    • An einem Schultag mit Nachmittagsunterricht dürfen höchstens 8 Unterrichtsstunden erteilt werden.
    • In den Stufen 5 bis 7 darf es höchstens einen Schultag mit Nachmittagsunterricht geben.
Daraus ergibt sich zwangsläufig eine Begrenzung des Umfangs der Hausaufgaben an einer Vormittagsschule:
  • Stufen 5 bis 7:  4 Tage mit je 60 Minuten = 240 Minuten pro Woche
  • Stufen 8 bis 9:  3 Tage mit je 75 Minuten = 225 Minuten pro Woche
  • Summe der Jahreswochenminuten in der Sekundarstufe I:  3 · 240 + 2 · 225  = 1170
Nach dieser Rechnung muss sich ein Ganztagsgymnasium bei der Ergänzung des „obligatorischen Unterrichts“ durch „Lernzeiten“ mit 1170 Jahreswochenminuten begnügen.

Fach 5 6 7 8 9
D 60 60 60 45
60
E 60 60 60 45 45
F
60 60 45 45
WP 8/9



45 45
Ek




Ge




Pk




M 60 60 60 60 45
Bi




Ph




Ch




eR




kR




PPl




Ku




Mu




Sp




ITG




Woche 180
240
240 240 240
pro Tag 32
48
48 48 48
Erlass
60
60
60
75
75
Damit diese Maßgabe eingehalten wird, richten sich die Fachlehrer am Woeste-Gymnasium bei der Stellung der obligatorischer Lernaufgaben, die in den Lernzeiten zu erledigen sind, an den folgenden Grundregeln:
  • In einem Fach der Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache) und einem Wahlpflichtfach der Stufen 8 und 9 dürfen pro Kernwochenstunde durchschnittlich bis zu 15 Minuten (schriftliche!) Lernaufgaben aufgegeben werden. Nicht eingerechnet sind Zeiten, die für Lektüren und das Lernen von Vokabeln aufgewandt werden müssen.
    • Wird also beispielsweise das Fach Deutsch in der Stufe 5 vierstündig unterrichtet, dürfen in der Woche insgesamt bis zu 60 Minuten Lernaufgaben im Fach Deutsch angesetzt werden.
    • Eine Erhöhung der Wochenstundenzahl durch Ergänzungsstunden wirkt sich nicht erhöhend auf das Lernaufgabenpensum aus. Wird also beispielsweise das Fach Deutsch in der Stufe 6 deswegen 5-stündig unterrichtet, weil es mit einer Ergänzungsstunde ausgestattet ist, bleibt das Lernaufgabenpensum mit maximal 60 Minuten erhalten.
  • In einem Fach der Fächergruppe II (Erdkunde, Geschichte, Politik, Biologie, Chemie, Physik sowie Kunst, Musik, Religionslehre, Praktische Philosophie, ITG, Sport) wird zugunsten der Fächergruppe I in der Regel auf das Stellen von Lernaufgaben, die außerhalb der Unterrichts zu erledigen sind, verzichtet. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch auch in der Fächergruppe II Lernaufgaben unter folgenden Bedingungen gestellt werden:
    • Für die Anfertigung wird mehr als ein Tag Zeit eingeräumt.
    • Durch Absprachen unter den Fachlehrern wird dafür gesorgt, dass das in der rechts abgebildeten Tabelle ausgewiesene Tagesmaximum nicht überschritten wird.
Insgesamt ergibt sich eine Belastung der Schüler mit Lernzeiten, die den „obligatorischen Unterricht“ ergänzen, in einer Gesamthöhe von 180 + 4 · 240 = 1140  Jahreswochenminuten in der gesamten Sekundarstufe I. Diese Belastung liegt unter dem Volumen, das von einer Vormittagsschule unter Beachtung aller gesetzlicher Vorgaben den Schülern zugemutet werden darf.

Diese Rahmensetzungen orientieren sich an der durchschnittlichen Arbeitsgeschwindigkeit der Schüler. Größere individuelle Abweichungen lassen sich nicht verhindern.

Alle Fächer, insbesondere diejenigen, die in der Regel auf das Stellen von Lernaufgaben verzichten, werden auf die gute Möglichkeit hingewiesen, Schüler durch die Stellung von „→ Förderaufgaben“ individuell zu fördern.

Die Fachgruppen klären, wie durch die Gestaltung des Unterrichts die Begrenzung der zusätzlichen Lernzeiten verträglich mit den Bildungszielen umgesetzt werden kann. Dabei kümmern sie sich auch um das „Unterversorgungsproblem“: Bietet die Schule zu wenig Übungsmöglichkeiten, müssen diese über Nachhilfe eingekauft werden!

Anmerkung

Die Fachkonferenzen des Woeste-Gymnasiums reflektierten bereits im Schuljahr 2009/10 die Problemlage und äußerten ihre Ansprüche hinsichtlich des Stellens von Aufgaben, die außerhalb des Unterrichts zu bearbeiten sind („Hausaufgaben“). Auf der Grundlage dieser Ansprüche formulierte eine Arbeitsgruppe  Grundregeln, die am 24.03.2010 von der Schulkonferenz als „→ Hausaufgabenkonzept des Woeste-Gymnasiums“ gebilligt wurden. Dieses bislang gültige Hausaufgabenkonzept wird durch das hier dargestellte Konzept vollständig abgelöst.

3. Lösung des Unterbringungsproblems


Mo
Di
Mi
Do
Fr
07:50 - 08:35
U
U
U
U
U
08:40 - 09:25
U
U
U
U
U
09:45 - 10:30
U
U
U
U
U
10:35 - 11:20
U
U
U
U
U
11:35 - 12:20
U
U
U
U
U
12:20 - 13:20
Pause
U
Pause Pause U
13:20 - 14:05
U
LZ
U
U
LZ
14:10 - 14:55
U

U
U

15:00 - 15:45
LZ

LZ
LZ

Der zeitliche Rahmen des Ganztages umfasst am Woeste-Gymnasium an fünf Wochentagen die Zeit von 07:50 Uhr (Beginn der ersten Stunde) bis 15:45 Uhr (Ende der 9. Stunde). Alle schulischen Aktivitäten einschließlich der Arbeitsgemeinschaften finden in diesem „Ganztagsrahmen“ statt.

Innerhalb dieses Ganztagsrahmen sind fünf Unterrichtsstunden als Lernzeiten  ausgewiesen, die ein zeitliches Volumen von 5 · 45 min = 225 min bereit stellen.
In diesen Zeiten steht (bei Bedarf) eine „Lernaufgabenbetreuung“ zur Verfügung.
  • In der Stufe 5 kann eine Lernzeit entfallen (4 · 45 min = 180 min).
  • In den Stufen 6 bis 9 sind jeweils 15 Minuten pro Woche nicht direkt ausgewiesen (240 min - 225 min = 15 min); diese können aber von den Schülern bei Bedarf an die Lernzeiten am Dienstag oder Freitag angehängt werden, ohne dass der Ganztagsrahmen überschritten wird.
Um den Interessen der Schüler und ihrer Eltern gerecht zu werden, wird jedoch der obligatorische Bereich im Ganztagsrahmen (gelb unterlegt) nicht auf die ausgewiesenen Lernzeiten ausgedehnt:

Es ist der Wunsch von Schülern und Eltern des Woeste-Gymnasiums, dass vielfältige Ganztagsaktivitäten (Musik, Sport, Theater, ...) auch schon parallel zu den Lernzeiten angeboten und wahrgenommen werden können. Die Nutzung der Lernzeiten für die Erledigung der Lernaufgaben ist daher freiwillig. Alle Schüler dürfen auch die Lernaufgaben zu einem späteren Zeitpunkt zu Hause erledigen. Das Woeste-Gymnasium bietet also seinen Schülern die Wahl zwischen betreuter Pflichtenerledigung und Selbsttätigkeit.

Es ist jedoch selbstverständlich, dass auch eine „ausgebaute“ Ganztagsschule den außerunterrichtlichen unterrichtsbezogenen Aktivitäten ihrer Schüler keine Grenzen setzen will. Viele Selbsttätigkeiten werden immer nur außerhalb des Ganztagsrahmens stattfinden können:
  • Selbständiges Üben und Wiederholen
  • Selbständiges Vorbereiten auf Leistungsüberprüfungen
  • Selbständige Beschäftigung mit unterrichtlichen Inhalten, z.B.
    • Anfertigen von Unterrichtsnachschriften
    • Führen von Lerntagebüchern
    • Ausgestalten von Themenheften
    • Anlegen von Portfolios

4. Lösung des Terminierungsproblems

Der neue → Erlass (BASS 12-63 Nr. 3) schreibt für die Vormittagsschulen vor, dass Hausaufgaben so zu stellen sind, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den nächsten Unterrichtstag erledigt werden müssen (Abs. 4.3). Das ist sinnvoll, weil Vormittags­schulen an Tagen mit Nachmittagsunterricht in der Regel acht Unterrichtsstunden unterbringen und daher die langen Unterrichtstage erst gegen 16:00 Uhr beenden.

Am Woeste-Gymnasium liegen an allen Wochentagen höchstens sieben Stunden Unterricht. Ist eine achte Stunde im Ganztagsrahmen vorgesehen, handelt es sich um ein Ganztagsangebot, dass freiwillig wahrgenommen werden kann, oder um eine Lernzeit, in der die Lernaufgaben erledigt werden können.

Dieser Vorteil, der aus der gleichmäßigen Verteilung der Stundentafel auf die fünf Schulstufen der Sekundarstufe I am Woeste-Gymnasium resultiert, ist mit Blick auf den dritten Satz im Absatz 4.1 des Erlasses von großem pädagogischen Nutzen.

4.1 Grundsätze
Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. [...]

Am Woeste-Gymnasium dürfen Lernaufgaben unabhängig von der Länge des Unterrichtstages von einem Tag auf den nächsten aufgegeben werden, weil an jedem Unterrichtstag eine Lernzeit von mindestens 45 Minuten eingeplant ist. Diese Situation erleichtert es den Lehrkräften maßgeblich, die Lernaufgaben so zu konstruieren, dass sie aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen.

Wie es schon immer möglich war, bleibt für die Schüler die Möglichkeit bestehen, in besonderen, begründeten Fällen den Fachlehrer um eine Fristverlängerung für das Anfertigen der Lernaufgaben zu bitten. In der Regel wird diese Fristverlängerung gewährt.



Autorisation: Schulkonferenz 26.10.2015
Letzte Änderung: 17.10.2015